EU-Parlament veröffentlicht Bericht zu Vorwürfen gegen Angelika Niebler
Das Europäische Parlament hat einen bislang nicht öffentlichen Bericht seines Rechtsausschusses zu den Betrugsvorwürfen gegen die CSU-Politikerin und Europaabgeordnete Angelika Niebler zugänglich gemacht. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Europäische Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte dafür sieht, dass Niebler womöglich Reisekosten für Fahrten nach Straßburg und Brüssel unberechtigt geltend gemacht haben könnte. Außerdem steht der Verdacht im Raum, dass Assistenten zeitweise für private Anliegen oder für Tätigkeiten eingesetzt worden sein sollen, die keinen Bezug zu ihrem Mandat im Europaparlament hatten.
Ein weiterer Vorwurf betrifft laut Bericht eine aus EU-Geldern finanzierte Mitarbeiterin, die ausschließlich für einen früheren CSU-Europaabgeordneten gearbeitet haben soll. Nach Einschätzung der Europäischen Staatsanwaltschaft könnten die geschilderten Vorgänge strafrechtlich als Betrug relevant sein.
Umstrittene Empfehlung des Rechtsausschusses
Der Bericht des Rechtsausschusses sorgt für Kritik, weil er dem Plenum des Europäischen Parlaments empfiehlt, einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung von Nieblers Immunität nicht zu unterstützen – trotz der gewichtigen Vorwürfe. Begründet wird dies unter anderem damit, dass nicht auszuschließen sei, dass die Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten von einer Person stammen, die politische Interessen verfolgt und Nieblers Ansehen schaden wolle.
Zugleich bemängelt der Ausschuss, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei in Teilen nicht präzise genug formuliert. Verfasst wurde der Bericht vom polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski, der der rechten ESN-Fraktion angehört. Zu dieser Fraktion zählen auch die Europaabgeordneten der AfD.

Kritik aus Ermittlerkreisen und von Oppositionellen
In Ermittlerkreisen sowie bei Politikern von Linken und Grünen löste die Empfehlung deutliche Empörung aus. Dort wird darauf verwiesen, dass gewöhnliche Bürger ebenfalls nicht vor unabhängigen Ermittlungen geschützt würden, nur weil ein Hinweisgeber möglicherweise voreingenommen sei oder persönliche Vorteile aus einer Anzeige ziehen könnte. Das gelte insbesondere dann, wenn zusätzlich belastende Unterlagen vorhanden seien.
Entscheidung im Plenum steht bevor
Die abschließende Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der Immunität liegt nun beim Plenum des Europäischen Parlaments, das Mitte Mai wieder zusammentritt. Sollte sich dort eine Mehrheit der Empfehlung des Rechtsausschusses anschließen, könnten die Ermittlungen in der Angelegenheit zunächst nicht weitergeführt werden.
Niebler weist die Anschuldigungen als unzutreffend zurück, hat weitere Fragen zu dem Fall bislang jedoch nicht beantwortet.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzt die Politikerin intern vor allem darauf, die Glaubwürdigkeit und Integrität der wichtigsten Belastungszeugin infrage zu stellen, um eine Aufhebung ihrer Immunität zu verhindern. Die Münchnerin gehört dem Europäischen Parlament seit 1999 an und ist zudem Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion