Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich trotz eines Betrugsverdachts gegen die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler gegen die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität ausgesprochen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, lehnte eine Mehrheit der Ausschussmitglieder in nicht öffentlicher Sitzung einen entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ab.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Plenum des Europaparlaments, das Mitte Mai wieder zusammentritt. Sollte dort ebenfalls eine Mehrheit der Empfehlung des Ausschusses folgen, könnten die Ermittlungen in dem Fall vorerst nicht weitergeführt werden. Niebler weist die Vorwürfe zurück und nennt sie unzutreffend. Die Münchner Politikerin sitzt seit 1999 im Europäischen Parlament, ist stellvertretende CSU-Vorsitzende und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.
Tätigkeiten von Mitarbeitern im Fokus
Nach dpa-Informationen steht der Verdacht im Raum, dass Niebler über Jahre hinweg vom Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für Aufgaben eingesetzt haben soll, die nicht in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat als Europaabgeordnete standen.
Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Beschäftigte sie bei ihrer Tätigkeit als Honorarprofessorin unterstützt haben. In einem weiteren Fall lautet der Vorwurf, eine Assistentin habe zeitweise für den früheren Europaabgeordneten und CSU-Politiker Bernd Posselt gearbeitet.
Niebler und Staatsanwaltschaft lassen Fragen offen
Brisant ist der Fall auch wegen des Umgangs mit einer zentralen Belastungszeugin. Niebler hatte im November öffentlich noch betont, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein. Nach dpa-Informationen setzte ihre Verteidigung später jedoch vor allem darauf, die Glaubwürdigkeit und Integrität der Hauptzeugin infrage zu stellen und so eine Aufhebung der Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen erforderlich wäre.
Bei der Zeugin handelt es sich demnach um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl kandidiert hatte, wegen ihres Listenplatzes aber nicht ins Europaparlament einzog. Aus Nieblers Umfeld beziehungsweise von Unterstützern wurde laut dpa die Vermutung verbreitet, die Frau habe sich womöglich auch deshalb an die Staatsanwaltschaft gewandt, weil sie auf ein Nachrücken ins Parlament gehofft habe, falls Niebler ihr Mandat unter dem Druck eines Ermittlungsverfahrens niederlegen sollte.
Sowohl Niebler als auch die Europäische Staatsanwaltschaft beantworteten auf Anfrage keine Fragen zum laufenden Verfahren. Für die EUStA ist die Empfehlung des Rechtsausschusses ein Rückschlag. Die Behörde hat sich zum Ziel gesetzt, möglichen Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU umfassend nachzugehen. Sollte sich das Plenum der Position des Ausschusses anschließen, könnten die Ermittler das Vorgehen des Parlaments noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Kritik an der Prüfung im Ausschuss
Aus Parlamentskreisen hieß es, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei in Teilen zu ungenau gewesen. Zudem habe es den Verdacht gegeben, das Verfahren könne politisch motiviert angestoßen worden sein, um Niebler zu schaden.
Zugleich dürfte nun darüber diskutiert werden, ob Zweifel an der Integrität einer Zeugin ausreichen sollten, um weitere Ermittlungen der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu blockieren – zumal den Ermittlern nach dpa-Informationen auch Unterlagen als mögliches Beweismaterial vorlagen.
Besonders heikel: Kritiker bemängeln, der Rechtsausschuss habe nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass die Entscheidung nicht auf Basis einer vollständigen Prüfung gefallen ist. Zusätzliche Brisanz erhält das auch deshalb, weil Niebler selbst stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist.
Linke und Grüne kritisieren das Votum
Der Fraktionschef der Linken im Europaparlament, Martin Schirdewan, forderte Niebler auf, unabhängige Ermittlungen zu ermöglichen und sich nicht hinter Ausreden zu verstecken. Die Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft seien schwerwiegend, erklärte er laut dpa. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu erfahren, ob EU-Gelder zweckentfremdet worden seien. Die Linke habe deshalb für die Aufhebung der Immunität gestimmt.
Auch der deutsche Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kritisierte die Entscheidung des Ausschusses als nicht nachvollziehbar. Wenn die Europäische Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht sehe, müsse sie auch ermitteln können, sagte er. Er habe volles Vertrauen in die Behörde. Sollte sich ein Verdacht als unbegründet erweisen, könne ein Verfahren jederzeit wieder eingestellt werden.
Missbrauch von EU-Mitteln immer wieder Thema
Vorwürfe wegen eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern beschäftigen das Europaparlament immer wieder. Im März vergangenen Jahres sorgte etwa die Verurteilung der französischen Rechtspolitikerin Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National, wegen der Veruntreuung von EU-Mitteln für großes Aufsehen. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, Assistenten nur zum Schein beschäftigt zu haben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion