Politik

Apotheken im Wandel: Was Patienten jetzt erwartet

Mehr als nur Medikamente? Apotheken sollen bald impfen, testen und mehr – doch der Plan sorgt für heftigen Streit.

22.05.2026, 04:30 Uhr

Apotheken sollen in Deutschland deutlich mehr Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen. Abschließend muss noch der Bundesrat befasst werden.

Warken sagte, die Gesundheitsversorgung müsse künftig auf mehr Schultern verteilt werden. Apotheken spielten dabei eine zentrale Rolle. Zugleich betonte sie, es gehe nicht um komplexe Diagnosen oder darum, ärztliche Begutachtungen zu ersetzen. Vielmehr sollen die oft niedrigschwelligen Kontakte in Apotheken stärker genutzt werden, um zusätzliche Angebote für Patientinnen und Patienten zu schaffen. Nach Darstellung des Ministeriums stärkt das Gesetz die Apotheken auch finanziell und soll Bürokratie abbauen.

Ziel ist außerdem, das Apothekennetz vor allem im ländlichen Raum zu stabilisieren. Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren. Ende März gab es bundesweit nur noch 16.541 Apotheken – so wenige wie seit 1977 nicht mehr. Mehr als 90 Prozent der Umsätze stammen weiterhin aus dem klassischen Arzneimittelgeschäft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Vorsorge und Früherkennung

Apotheken sollen zusätzliche Angebote zur Prävention und Früherkennung machen dürfen. Genannt werden unter anderem Leistungen rund um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes sowie Beratung und Unterstützung beim Rauchstopp.

Mehr Impfungen in der Apotheke

Bislang sind vor allem Grippe- und Corona-Impfungen in Apotheken möglich. Künftig sollen dort alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen angeboten werden können, also etwa auch Impfungen gegen Tetanus oder FSME.

Schnelltests auf weitere Erreger

Nach dem Vorbild der Corona-Tests sollen Apotheken kostenpflichtige Schnelltests auf bestimmte Krankheitserreger anbieten dürfen. Genannt werden etwa Tests auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Infektionen könnten damit schneller erkannt und Infektionsketten früher unterbrochen werden.

Medikamente in bestimmten Fällen auch ohne Rezept

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt abgeben dürfen, obwohl keine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Kosten müssen Patientinnen und Patienten dann selbst tragen.

Das soll zum einen für bekannte Dauermedikamente gelten, die schon länger eingenommen werden. Erlaubt werden soll dabei eine einmalige Abgabe der kleinsten Packungsgröße, wenn die Fortsetzung der Therapie keinen Aufschub duldet.

Zum anderen soll dies bei unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen möglich werden. Welche Erkrankungen darunter fallen und welche genauen Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Ausgenommen bleiben systemisch wirkende Antibiotika sowie Mittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial.

Blutabnahmen in der Apotheke

Künftig sollen Apotheken auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene vornehmen dürfen, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Das soll nur für Erwachsene ab 18 Jahren gelten. Voraussetzung ist außerdem eine vorherige ärztliche Schulung. Eine von den Koalitionsfraktionen ergänzte Änderung begründet dies auch damit, Arztpraxen entlasten zu können.

Leichterer Austausch nicht vorrätiger Medikamente

Ist ein verordnetes Medikament nicht vorhanden, sollen Ersatzpräparate leichter abgegeben werden können. Künftig soll auch ein alternatives Mittel aus dem eigenen Lager der Apotheke möglich sein. Bisher muss die Alternative beim Großhandel verfügbar sein. Das soll Patientinnen und Patienten schneller versorgen.

Mehr Spielraum bei den Öffnungszeiten

Auch die Öffnungszeiten sollen flexibler geregelt werden. Künftig soll stärker in die Verantwortung der Apotheken gelegt werden, wann sie öffnen. So sollen sich die Zeiten besser am tatsächlichen Bedarf orientieren. Die Details sollen per Verordnung geregelt werden. Bislang ergeben sich aus der Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft mit Ausnahmen faktisch feste Öffnungszeiten, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.

Zustimmung aus der Branche – aber auch neue Forderungen

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte grundsätzlich, dass Apotheken mehr Leistungen übernehmen können. Das helfe Patientinnen und Patienten direkt und könne das Gesundheitssystem entlasten.

Zugleich wächst in der Branche die Ungeduld bei der Frage der Vergütung. Konkret geht es um eine zunächst zurückgestellte Erhöhung eines festen Honoraranteils pro Packung von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Aus der Unionsfraktion wurde signalisiert, dass eine Anhebung in zwei Schritten zum 1. Juli sowie zum 1. Januar 2027 angestrebt werde.

Scharfe Kritik von Ärzten

Aus der Ärzteschaft kommt weiter deutlicher Protest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte, Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie dürften nicht beliebig in andere Hände verlagert werden. Medikamente seien keine Bonbons.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte zwar die Möglichkeit, bestimmte verschreibungspflichtige Mittel auch ohne das sonst nötige Rezept zu erhalten. Sie kritisierte aber, dass gesetzlich Versicherte die Kosten dafür selbst tragen müssten.

Weitere Änderung bei Biosimilars

In den Gesetzentwurf wurde außerdem eine Regelung zu Arzneimittelpreisen aufgenommen. Für biotechnologisch hergestellte Medikamente mit ausgelaufenem Patentschutz, sogenannte Biosimilars, sollen exklusive Rabattverträge von Krankenkassen mit nur einem Hersteller bis Mitte 2028 nicht mehr zulässig sein. Begründet wird das mit der Versorgungssicherheit und der Bedeutung der Biotechnologie für den Standort Deutschland.

Die Krankenkassen kritisieren die Maßnahme als Geschenk an die Industrie. Der Branchenverband Pro Generika hält dagegen, exklusive Verträge folgten zu stark dem Prinzip des billigsten Angebots. Rabattverträge mit mehreren Herstellern sollen weiter möglich bleiben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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