Baden-Württemberg

Wem gehören die Design-Klassiker? Der BGH verhandelt einen brisanten Urheberrechts-Fall

Das Möbelsystem «USM Haller» ist längst ein Designklassiker – doch jetzt spitzt sich der Streit um seinen Schutz dramatisch zu. Nach einem Umweg über den EuGH landet der Kampf um den Urheberschutz erneut in Karlsruhe.

23.04.2026, 03:30 Uhr

BGH prüft möglichen Urheberrechtsschutz für «USM Haller»

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag ab 9.00 Uhr mit der Frage, ob das Möbelsystem «USM Haller» urheberrechtlich geschützt ist. Kennzeichnend für die Regale und Sideboards sind verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungselemente und farbige Metallflächen. Im Kern geht es darum, ob diese Gestaltung als Werk der angewandten Kunst einzustufen ist. Eine Entscheidung wird allerdings noch nicht am selben Tag erwartet.

Geklagt hat das Schweizer Unternehmen USM gegen einen Wettbewerber aus Nürnberg. Dieser vertreibt Ersatz- und Erweiterungsteile, die den Originalen optisch entsprechen. In seinem Onlineshop werden seit Jahren zudem sämtliche Bauteile angeboten, die für den Aufbau kompletter USM-Haller-Möbel erforderlich sind. Darüber hinaus bietet die Firma einen Montageservice an. USM verlangt unter anderem Unterlassung sowie die Feststellung, dass Schadenersatz zu leisten ist.

Vorinstanzen urteilten unterschiedlich

Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juli 2020 zunächst einen urheberrechtlichen Schutz für die Designmöbel angenommen und der Klage weitgehend stattgegeben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam in der Berufung jedoch zu einer anderen Bewertung und erkannte lediglich Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht an. Daraufhin legten beide Seiten Revision ein, sodass der Fall beim BGH landete.

EuGH äußerte sich zu den Anforderungen

Bereits 2023 hatte der BGH in der Sache verhandelt, sah aber noch Klärungsbedarf im europäischen Recht. Das Verfahren wurde deshalb ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser stellte im Dezember 2025 klar, dass für Gegenstände der angewandten Kunst beim Urheberrecht keine höheren Anforderungen an die Originalität gelten als für andere Werke. Ob die Möbelserie USM Haller diese Voraussetzungen erfüllt, muss nun der BGH entscheiden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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