Ghislaine Maxwell, die langjährige Vertraute des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, muss ihre Gefängnisstrafe weiter absitzen. Ein US-Bundesrichter hat den Versuch der 64-Jährigen abgewiesen, gegen Schuldspruch und Strafmaß vorzugehen.
Maxwell hatte die Aufhebung ihrer Verurteilung und ihres Strafmaßes beantragt. Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass sie geltend machen wollte, ihre verfassungsmäßigen Rechte seien sowohl während des Verfahrens als auch bei der Strafzumessung in mehrfacher Hinsicht verletzt worden.
Richter Paul Engelmayer wies diese Darstellung jedoch deutlich zurück. In seiner Begründung schrieb er, Maxwells Behauptungen seien allesamt unbegründet, nahezu durchweg unseriös. Die von ihr angeführten Belege seien weitgehend irrelevant und stützten ihre Vorwürfe zu angeblichen Rechtsfehlern nicht.
Maxwell war 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Derzeit verbüßt sie ihre Strafe in einem Bundesgefängnis im US-Bundesstaat Texas.
Nach dem Urteil spielte sie eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen. Demnach half sie Epstein dabei, Mädchen und junge Frauen anzuwerben und ihm zuzuführen. Epstein, dem über Jahre hinweg systematischer Missbrauch Minderjähriger vorgeworfen wurde, starb 2019 nach offiziellen Angaben durch Suizid in seiner Gefängniszelle.
Bereits 2025 war Maxwell vor dem Obersten Gerichtshof der USA gescheitert. Damals wollten ihre Anwälte gerichtlich feststellen lassen, dass sie nie hätte verurteilt werden dürfen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber