Bundesverwaltungsgericht prüft Ausgleich von Lehrer-Mehrarbeit
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es um eine grundsätzliche Frage zur Arbeitszeit von Lehrkräften: Muss der Dienstherr mithilfe empirischer Untersuchungen feststellen, wie viel Lehrkräfte tatsächlich arbeiten, um eine Überschreitung der regulären Wochenarbeitszeit zu verhindern? Das Urteil wurde für Donnerstag angekündigt.
Auslöser des Verfahrens ist der Fall eines ehemaligen Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte dem inzwischen pensionierten Schulleiter für geleistete Mehrarbeit eine Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro zugesprochen. Dagegen wendet sich das Land Niedersachsen mit einer Revision.
Der frühere Rektor hatte an einer Arbeitszeitstudie mitgewirkt, die bei Schulleitungen über die Unterrichtsverpflichtung hinaus eine dauerhafte Mehrbelastung feststellte. Das OVG bewertete eine zusätzliche Arbeitszeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche als strukturell bedingt. Grundlage war unter anderem eine einjährige Dokumentation seiner Arbeitszeiten.
Zentrale Frage: War die Mehrarbeit angeordnet?
In der mündlichen Verhandlung stellte der 2. Senat vor allem darauf ab, ob die zusätzlichen Stunden vom Dienstherrn veranlasst oder angeordnet wurden. Niedersachsen wies das zurück. Nach Darstellung des Landes seien Dienste über die reguläre Arbeitszeit hinaus weder ausdrücklich angeordnet worden noch sei dies nötig gewesen.
Die Gegenseite sah das anders. Der Anwalt des ehemaligen Schulleiters argumentierte, dem Rektor seien fortlaufend weitere Aufgaben übertragen worden, die innerhalb der normalen Arbeitszeit nicht zu bewältigen gewesen seien. Weil Beamte zur Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten verpflichtet seien, komme dies faktisch einer Heranziehung zur Mehrarbeit gleich.
Urteil mit Bedeutung für Lehrkräfte bundesweit
Die Entscheidung wird nach Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bundesweit aufmerksam verfolgt. GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern verwies am Rande der Verhandlung auf die Relevanz für rund 160.000 Lehrkräfte. Es gehe dabei nicht in erster Linie um Freizeit oder Geld, sondern um die Gesundheit der Beschäftigten und um mehr Zeit für pädagogische Arbeit im Unterricht.
Obwohl Arbeitgeber rechtlich zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind, haben mehrere GEW-Landesverbände ihren Mitgliedern bereits Apps zur Dokumentation der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. In Ländern wie Hessen, Berlin und Baden-Württemberg nutzen diese bereits tausende Lehrerinnen und Lehrer.
Studien verweisen auf hohe unbezahlte Mehrarbeit
Auch aus Sachsen liegen entsprechende Daten vor. Dort hatte das Kultusministerium vor einigen Jahren eine eigene Untersuchung durchführen lassen. Demnach leistet etwa die Hälfte der Lehrkräfte pro Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von durchschnittlich acht Stunden pro Woche. Bei den Schulleitungen arbeiteten rund 17 Prozent im Schnitt über alle Schulwochen hinweg mehr als 48 Stunden wöchentlich.
Der sächsische GEW-Landesvorsitzende Burkhard Naumann betonte, dass die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften kommen müsse. Aus seiner Sicht gehe es inzwischen vor allem noch um die konkrete Ausgestaltung. Eine einfache Dokumentation von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen reiche aus. Die GEW plädiert deshalb für ein unkompliziertes und freiwilliges Modell.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber