Berlin

Paukenschlag nach fehlerhaftem Test: Warentest muss jetzt für die Folgen haften

Ein vernichtendes Testurteil stürzte Pyrexx in die Krise: Aufträge platzten, Stellen fielen weg. Jetzt entscheidet das Gericht, ob die Stiftung Warentest dafür geradestehen muss.

23.04.2026, 10:44 Uhr

Die Stiftung Warentest muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich für die wirtschaftlichen Folgen eines fehlerhaften Produkttests einstehen. Dem Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx wurde ein Ausgleich für entstandene Einbußen zugesprochen. Über die konkrete Höhe des Schadenersatzes muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Pyrexx fordert 7,7 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auslöser des Streits war ein Test aus dem Jahr 2020, veröffentlicht in der Ausgabe 1/2021 der Zeitschrift Test. Damals wurde der Rauchmelder „Pyrexx PX-1“ mit „mangelhaft (5,0)“ bewertet. Die Stiftung Warentest schrieb, das Gerät alarmiere zu spät. Pyrexx hielt das Ergebnis von Beginn an für falsch und hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Veröffentlichung Einwände erhoben.

Nach Darstellung des Unternehmens hatte die negative Bewertung gravierende Folgen: Kunden und Aufträge seien weggebrochen, Millionen Haushalte verunsichert worden, das Geschäft sei eingebrochen. Pyrexx erklärte, der Mittelständler sei dadurch fast in Existenznot geraten; jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren. Geschäftsführer Sebastian Herre sprach nach dem Urteil von einem fünfjährigen Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit.

Das OLG Frankfurt warf der Stiftung Warentest vor, die vorab vorgebrachten Bedenken des Herstellers nicht ausreichend geprüft zu haben. Die abweichenden Ergebnisse von Pyrexx hätten die Verantwortlichen nach Ansicht des Gerichts alarmieren müssen. Stattdessen habe die Stiftung nicht einmal beim beauftragten Prüfinstitut nachgefragt, wie die Differenz zustande gekommen sei. Nach Überzeugung des Senats wäre dann aufgefallen, dass das beim Test verwendete Feuer nicht den einschlägigen DIN-Vorgaben entsprach.

Bereits die erste Instanz hatte die Prüfsituation als fehlerhaft bewertet. Das Landgericht Frankfurt kam im Frühjahr 2025 zu dem Schluss, dass nicht der beanstandete Rauchmelder mangelhaft gewesen sei, sondern der Testaufbau. Bei einem Testbrand sei der vorgeschriebene Grenzkorridor unterschritten worden; der damit ungültige Versuch sei dennoch nicht wiederholt worden. Die Verurteilung der Stiftung Warentest dem Grunde nach wurde nun vom OLG bestätigt.

Die Stiftung Warentest hatte das beanstandete Testergebnis bereits 2024 zurückgezogen und sich nach eigenen Angaben bei Pyrexx entschuldigt. Zugleich erklärte sie nun, das von ihr beauftragte Prüfinstitut sei ohne Rücksprache von der Norm abgewichen und habe dies der Stiftung nicht offengelegt. Die Stiftung akzeptiere die Entscheidung, dass sie für die festgestellte Pflichtverletzung haften müsse, halte die von Pyrexx geforderte Summe aber für „realitätsfern“.

Schon vor dem jetzigen Urteil hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt. Gegen die Verpflichtung zum Schadenersatz war sie jedoch in Berufung gegangen. Ein im Februar 2024 angekündigter neuer Rauchmelder-Test wurde bislang nicht veröffentlicht.

Der Fall ist auch deshalb besonders brisant, weil die Stiftung Warentest in Deutschland großes Vertrauen genießt. Nach eigenen Angaben testet sie jedes Jahr rund 35.000 Produkte und Dienstleistungen in mehr als 210 vergleichenden Untersuchungen. Die Prüfungen erfolgen in externen Instituten. Schadenersatzzahlungen wegen fehlerhafter Tests gab es nach Angaben der Stiftung in der Vergangenheit nur in wenigen Einzelfällen und bislang nur im Rahmen von Vergleichen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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