Berlin

Paukenschlag nach fehlerhaftem Test: Warentest muss jetzt für die Folgen haften

Ein vernichtendes Testurteil stürzte Pyrexx in die Krise: Aufträge platzten, Stellen fielen weg. Jetzt entscheidet das Gericht, ob die Stiftung Warentest dafür geradestehen muss.

23.04.2026, 10:44 Uhr

Die Stiftung Warentest muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich für die wirtschaftlichen Folgen eines fehlerhaften Produkttests einstehen. Dem Berliner Rauchwarnmelder-Hersteller Pyrexx wurde ein Ausgleich für entstandene Einbußen zugesprochen. Über die konkrete Höhe des Schadenersatzes muss nun wieder das Landgericht Frankfurt entscheiden. Das Unternehmen fordert 7,7 Millionen Euro. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Streits

Auslöser war ein Rauchmelder-Test aus dem Jahr 2020, veröffentlicht in der Ausgabe 1/2021 der Zeitschrift „Test“. Damals erhielt der Melder „Pyrexx PX-1“ die Note „mangelhaft“ (5,0). Begründung der Stiftung Warentest: Das Gerät habe zu spät alarmiert.

Pyrexx bestritt das Ergebnis von Anfang an und hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Veröffentlichung Einwände erhoben. Trotzdem erschien die negative Bewertung. Nach Darstellung des Unternehmens hatte das schwerwiegende Folgen: Kunden und Aufträge seien weggebrochen, Millionen Haushalte verunsichert worden, das Geschäft sei eingebrochen. Der Mittelständler sei dadurch nach eigener Darstellung fast in Existenznot geraten, jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren.

Pyrexx-Geschäftsführer Sebastian Herre sprach nach der Entscheidung von einem fünfjährigen Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit gegen eine Institution, der Millionen Menschen vertrauten. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als führenden deutschen Hersteller von Rauchwarnmeldern und hat nach eigenen Angaben derzeit 250 Beschäftigte.

OLG sieht Pflichtverletzung der Stiftung

Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hielt der Stiftung Warentest vor, die vorab geäußerten Bedenken des Herstellers nicht ausreichend geprüft zu haben. Die abweichenden Ergebnisse von Pyrexx hätten die Verantwortlichen nach Ansicht des Gerichts „aufhorchen lassen müssen“. Vorsitzender Richter Peter Bub machte deutlich, dass die Stiftung zumindest beim beauftragten Prüfinstitut hätte nachfragen müssen, wie die Abweichung zustande kam.

Nach Überzeugung des Gerichts wäre dann aufgefallen, dass das beim Test verwendete Feuer nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprach. Damit sei die fehlerhafte Prüfsituation letztlich entscheidend gewesen.

Erste Instanz hatte Testaufbau bereits beanstandet

Schon das Landgericht Frankfurt hatte im Frühjahr 2025 festgestellt, dass nicht der Rauchmelder mangelhaft gewesen sei, sondern der Testaufbau. Bei einem Testbrand sei der vorgeschriebene Grenzkorridor unterschritten worden. Der dadurch ungültige Versuch sei dennoch nicht wiederholt worden.

Das Landgericht hatte die Stiftung Warentest deshalb bereits dem Grunde nach zu Schadenersatz verurteilt. Diese Entscheidung wurde nun in der Berufungsinstanz bestätigt. Das Verfahren trägt beim Landgericht Frankfurt das Aktenzeichen 2-03 O 430/21.

Stiftung akzeptiert Haftung, hält Forderung aber für überzogen

Die Stiftung Warentest hatte das beanstandete Testergebnis bereits 2024 zurückgezogen und sich bei Pyrexx entschuldigt. Nun erklärte sie erneut, das von ihr beauftragte Prüfinstitut sei ohne Rücksprache von der geltenden Norm abgewichen und habe dies der Stiftung nicht offengelegt.

Ein Sprecher der Berliner Institution sagte, man akzeptiere die Entscheidung des OLG, dass die Stiftung für die festgestellte Pflichtverletzung haften müsse. Die von Pyrexx verlangte Summe von 7,7 Millionen Euro hält die Stiftung jedoch für „realitätsfern“.

Bereits vor dem jetzigen Urteil hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt. Gegen die Verpflichtung zum Schadenersatz war sie jedoch in Berufung gegangen. Außerdem hatte sie im Februar 2024 angekündigt, zeitnah einen neuen Rauchmelder-Test vorzulegen. Veröffentlicht wurde dieser bisher nicht.

Wie die Stiftung Warentest testet

Die Stiftung Warentest genießt in Deutschland großes Vertrauen. Sie wurde 1964 auf Beschluss des Bundestages gegründet und soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mit unabhängigen Untersuchungen Orientierung geben. Nach eigenen Angaben prüft sie jedes Jahr rund 35.000 Produkte und Dienstleistungen in mehr als 210 vergleichenden Tests.

Die Waren werden anonym eingekauft, getestet wird in externen Laboren. Welche Institute beauftragt werden, macht die Stiftung nach eigenen Angaben nicht öffentlich, um Einflussnahmen zu vermeiden. In die Bewertung fließen anschließend Laborergebnisse, gesetzliche Grenzwerte, Industrienormen und weitere Qualitätsmaßstäbe ein.

Schadenersatzfälle sind selten

Nach Angaben der Stiftung Warentest ist der jetzige Fall ungewöhnlich. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Organisation bereits 1985 nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Schadenersatz leisten musste. Zudem gab es 1995 und 2002 weitere Ausgleichszahlungen im Rahmen gerichtlicher Vergleiche.

Der größte dieser älteren Fälle betraf einen Preisvergleich von Supermarktketten. Damals wurden unter der Marke Globus zwei eigenständige Ketten zusammen bewertet, wodurch eine tatsächlich günstigere Kette fälschlich schlechter dastand. Die gezahlte Summe lag laut Stiftung im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Auch der Streit mit Ritter Sport sorgte einst für Aufmerksamkeit: 2014 hatte die Stiftung eine Schokolade wegen eines angeblich künstlich hergestellten Vanillearomas schlecht bewertet. Ritter Sport setzte sich später vor Gericht durch, verzichtete jedoch auf Schadenersatzforderungen.

Der Fall Pyrexx könnte damit für die Stiftung Warentest finanziell deutlich weitreichender werden als frühere Auseinandersetzungen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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