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Neue Briefe wirbeln den Hammermord-Prozess auf – darum verzögert sich das Drama erneut

Kurz vor dem Urteil nimmt der Memminger Hammermord-Prozess plötzlich eine brisante Wendung: Neu aufgetauchte Briefe sorgen für Stillstand – und der heftige Streit um die Psyche des Angeklagten könnte jetzt alles verändern.

23.04.2026, 13:22 Uhr

Im Verfahren um die Tötung zweier Senioren mit einem Hammer in Günzburg steht die Frage der Schuldfähigkeit des 31 Jahre alten Angeklagten weiter im Mittelpunkt. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung zwei Schreiben vor, die nach ihrer Auffassung darauf hindeuten, dass der Mann zur Tatzeit psychisch erkrankt gewesen sein könnte.

Daraufhin hörte das Landgericht Memmingen am Donnerstag erneut den gerichtlich bestellten Psychiater an. Zusätzlich kam auch der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige zu Wort. Bereits am Vortag hatten beide Experten unterschiedlich bewertet, ob beim Angeklagten eine wahnhafte Störung vorliegt.

Dem 31-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, seine Großmutter und deren Ehemann aus Vergeltung getötet zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er geglaubt haben, der Mann habe vor vielen Jahren die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht, während die Großmutter nicht eingegriffen habe. Ob sich solche Vorwürfe tatsächlich ereignet haben, ist bislang ungeklärt. Die beiden Opfer waren 74 und 78 Jahre alt.

Briefe des Angeklagten sorgen für neue Debatte

Eigentlich war vorgesehen, dass die Strafkammer am Donnerstag bereits ein Urteil fällt. Die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzögerten sich jedoch wegen der erneuten Diskussion über den psychischen Zustand des Angeklagten.

Im Fokus stehen nun zwei Briefe, die der 31-Jährige seinem Anwalt Felix Dimpfl geschickt hatte. In diesen Schreiben finden sich nach Gerichtsangaben zum Teil schwer nachvollziehbare und wirre Aussagen. Beide Psychiater sollen diese Unterlagen nun nochmals bewerten.

Weil die bisherigen Einschätzungen der Sachverständigen voneinander abweichen, hat die Verteidigung ein drittes Gutachten beantragt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist derzeit offen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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