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Neue Briefe wirbeln den Hammermord-Prozess auf – darum verzögert sich das Drama erneut

Kurz vor dem Urteil nimmt der Memminger Hammermord-Prozess plötzlich eine brisante Wendung: Neu aufgetauchte Briefe sorgen für Stillstand – und der heftige Streit um die Psyche des Angeklagten könnte jetzt alles verändern.

23.04.2026, 13:22 Uhr

Im Verfahren um die Tötung zweier Senioren mit einem Hammer in Günzburg steht die Frage der Schuldfähigkeit des 31 Jahre alten Angeklagten weiter im Mittelpunkt. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung zwei Schreiben vor, mit denen sie belegen will, dass der Mann zur Tatzeit psychisch krank gewesen sein könnte.

Das Landgericht Memmingen hörte daraufhin am Donnerstag erneut den gerichtlich bestellten Psychiater an. Zusätzlich äußerte sich auch der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige. Bereits am Vortag hatten beide Experten unterschiedlich bewertet, ob beim Angeklagten eine wahnhafte Störung vorliegt und ob dadurch seine Schuldfähigkeit eingeschränkt oder sogar aufgehoben gewesen sein könnte.

Dem 31-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Ehemann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er davon ausgegangen sein, dass der Mann vor vielen Jahren die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht habe, während die Großmutter nicht eingegriffen habe. Ob es diese Taten tatsächlich gab, ist bislang unklar. Die beiden Opfer waren 74 und 78 Jahre alt.

Briefe des Angeklagten sorgen für neue Debatte

Eigentlich war vorgesehen, dass die Strafkammer am Donnerstag bereits ein Urteil verkündet. Die erneute Auseinandersetzung über den psychischen Zustand des Angeklagten verzögerte das Verfahren jedoch deutlich.

Im Mittelpunkt standen zwei Briefe, die der 31-Jährige an seinen Verteidiger Felix Dimpfl geschickt hatte. Darin finden sich nach Gerichtsangaben teils schwer nachvollziehbare und wirre Angaben. Beide Psychiater bewerteten die Schreiben am Donnerstag, blieben aber im Wesentlichen bei ihren gegensätzlichen Einschätzungen: Einer sieht Hinweise auf eine psychische Erkrankung, der andere nicht.

Wegen dieser unterschiedlichen Bewertungen beantragte die Verteidigung ein drittes Gutachten als Obergutachten. Die Strafkammer lehnte den Antrag jedoch ab. Die Anwälte gehen weiterhin von Schuldunfähigkeit aus und haben bereits angekündigt, im Fall einer Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft Revision beim Bundesgerichtshof zu prüfen.

Ein Urteil wird nun nicht mehr in dieser Woche erwartet. In den kommenden Wochen sind mehrere weitere Verhandlungstage geplant. Frühestens im Mai soll die Entscheidung fallen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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