Fünf Monate nach dem spektakulären Millioneneinbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen erhalten erste Nutzer von Schließfächern nun zurückgelassene Wertgegenstände zurück. Wie das Institut am Freitag mitteilte, geht es dabei unter anderem um Schmuck, Edelmetalle und auch Bargeld.
Die Gegenstände zählen zu den rund 50.000 Objekten, die die Täter nach dem Einbruch Ende 2025 im stark beschädigten Tresorraum zurückließen. Nach Angaben der Sparkasse befinden sich darunter teils erhebliche Vermögenswerte. Sparkassenchef Michael Klotz machte jedoch deutlich, dass voraussichtlich nur ein Teil der Betroffenen seinen Besitz vollständig wiederbekommen werde.
Rückgabe nur bei eindeutiger Zuordnung
Die Staatsanwaltschaft hatte die zunächst sichergestellten Gegenstände Anfang Mai zur Herausgabe freigegeben. Zunächst wurden Dokumente zurückgegeben, die einzelnen Personen direkt zugeordnet werden konnten. Bei Wertgegenständen verlangt die Sparkasse nach eigenen Angaben eine möglichst genaue Beschreibung anhand von Inventarlisten der Kunden, damit eine eindeutige Zuordnung zum rechtmäßigen Eigentümer möglich ist.
Beim Einbruch hatten sich die bislang unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft. Dort brachen sie nahezu alle der 3.100 Schließfächer auf. Kurz nach der Tat schätzte die Polizei den Schaden auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Nach wie vor gilt es jedoch als möglich, dass die Summe tatsächlich deutlich höher liegt und sogar den dreistelligen Millionenbereich erreicht.

Ermittlungen ohne entscheidenden Fortschritt
Nach Angaben der Polizei werden derzeit mit erheblichem personellem Aufwand etwa 650 Spuren verfolgt. Eine heiße Spur zu den Tätern gibt es bislang aber weiterhin nicht.
Unterdessen beginnt am 11. Juni vor dem Landgericht Essen die Verhandlung in zwei ersten Zivilverfahren von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Die Kläger werfen dem Geldinstitut unzureichende Sicherheitsmaßnahmen vor und verlangen vollständigen Ersatz für die verlorenen Inhalte ihrer Schließfächer. In einem der Fälle beläuft sich die Forderung auf 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Vorwürfe zurück.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion