Urteil im Prozess um Messerangriff in Bielefeld soll am Montag fallen
Im Verfahren um den Terrorangriff auf Feiernde in Bielefeld wird an diesem Montag das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf für den geständigen Angeklagten Mahmoud M. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen vierfach versuchten Mordes. Außerdem soll nach ihrer Auffassung die besondere Schwere der Schuld festgestellt und im Anschluss Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Nach Ansicht der Anklage zeigt der 36-Jährige keinerlei Mitgefühl für die Opfer und empfinde nur Mitleid mit sich selbst. Wegen seiner radikal-islamistischen Überzeugung gelte der Syrer weiterhin als gefährlich, die Prognose sei äußerst schlecht. Die Verteidigung verwies dagegen auf die belastende Kindheit des Mannes und auf eine von einem Gutachter diagnostizierte Depression. Sie plädierte auf zwölf Jahre Haft.
Die vier Betroffenen schilderten im Prozess, dass sie bis heute unter den Folgen des Angriffs leiden. Vor mehr als einem Jahr waren sie nachts vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Täter soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Unter den Feiernden befanden sich auch zahlreiche Anhänger von Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat bereits in der Untersuchungshaft gegenüber Psychologen und Psychiatern eingeräumt und dies später auch in seinem letzten Wort vor Gericht bestätigt. Zudem berichtete er dort, in Syrien bereits zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz IS.

Anklage verweist auf IS-Hintergrund in Syrien
Nach Darstellung des Staatsanwalts war Mahmoud M. schon in Syrien über Jahre für den IS aktiv. Er habe dem sogenannten Kalifen die Treue geschworen, sei später von kurdischen Kräften festgenommen worden und habe acht Monate in Haft gesessen. Im Jahr 2023 sei er nach Deutschland gekommen.
Hier habe er sich laut Anklage innerhalb eines halben Jahres weiter radikalisiert und über Tiktok islamistische Inhalte konsumiert. Vor der Tat soll er ein Bekennervideo an einen IS-Kontakt geschickt haben, das jedoch nicht veröffentlicht wurde. Bei sich habe er außerdem einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge getragen.
Der Staatsanwalt sagte, der Mann habe so viele Menschen wie möglich töten wollen. Erst nachdem er seinen selbst gebauten Stockdegen verloren habe und auf entschlossenen Widerstand gestoßen sei, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ein Cousin die Polizei informiert hatte.
Psychiater sieht keine Deradikalisierung
Der psychiatrische Sachverständige beschrieb den Angeklagten als tief islamistisch radikalisiert. Die dschihadistische Ideologie sei fest in seiner Persönlichkeit und seinem Wertesystem verankert. Dafür habe er sogar den Abbruch des Kontakts zu seinen Kindern in Kauf genommen. Der Mann sei leicht kränkbar, intolerant und zu Gewalt bereit; Anzeichen für eine Deradikalisierung gebe es nicht.
Zugleich habe sich sein psychischer Zustand in Deutschland verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei. Hinzu kamen laut Gutachten fehlende Arbeit und mangelnde Deutschkenntnisse.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion