Das Bundeskabinett hat das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Paket sollen die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, um weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, die Reform solle das Gesundheitssystem in Deutschland für alle bezahlbar halten. Der Bundestag müsse nun zügig beraten und entscheiden. Der vorgesehene Einsparpuffer liege zwar noch „im grünen Bereich“, dürfe aber nicht weiter schrumpfen. Änderungen am Entwurf müssten daher an anderer Stelle gegenfinanziert werden. Ziel der Koalition ist ein Abschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Warken sprach von einem „ausgeglichenen Paket“, das alle Beteiligten einbeziehe. Künftig solle sich das Ausgabenwachstum stärker an den Einnahmen orientieren. Bezahlt werden solle nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessere. Nach Darstellung der Ministerin ist der Entwurf sozialverträglich und belaste niemanden übermäßig. Grundlage sind Empfehlungen einer Expertenkommission, die vor vier Wochen vorgelegt worden waren.
Kritik und offene Punkte
Die Koalitionsfraktionen begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich, signalisierten aber weiteren Beratungsbedarf. Aus der SPD wurde insbesondere der Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung und eine Begrenzung der Zuzahlungen hervorgehoben. Aus der Union kam unter anderem Kritik an der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses.
Von der Opposition kommt scharfer Widerstand gegen zusätzliche Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber. Der GKV-Spitzenverband wirft dem Bund vor, auf Kosten der Beitragszahler zu sparen. Die Kassenärztliche Seite warnt zudem vor weniger Terminen und einem kleineren Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten.
Geplante Entlastung der Kassen
Mit dem Gesetz sollen die Krankenkassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden. Das liegt über der erwarteten Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Beitragserhöhungen verhindern.
Der Spielraum fällt allerdings kleiner aus als zunächst geplant. Ursprünglich war ein Entlastungsvolumen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Dadurch dürfte das frühere Ziel, Finanzierungslücken bis 2030 komplett zu schließen, in den Jahren 2029 und 2030 voraussichtlich verfehlt werden.
Wer die Sparlast tragen soll
Den größten Anteil sollen ab 2027 Begrenzungen bei Vergütungen und weitere Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern übernehmen. Dieser Block wird mit 11,2 Milliarden Euro beziehungsweise rund 69 Prozent beziffert.
Weitere Beiträge zur Entlastung sind vorgesehen für:
- Patientinnen und Patienten: 2,5 Milliarden Euro oder 15 Prozent
- Arbeitgeber: 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent
- Mitglieder der Krankenkassen: 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent
Für Versicherte fällt die Belastung damit geringer aus als in früheren Plänen. Zunächst waren noch 3,8 Milliarden Euro beziehungsweise 19 Prozent vorgesehen.
Für den Bund ist 2027 unter dem Strich keine Entlastung der Kassen vorgesehen. Stattdessen würde er sich nach den aktuellen Plänen 1,8 Milliarden Euro sichern. Erst ab 2030 soll sich von Bundesseite eine leichte Entlastung ergeben.
Was sich für Versicherte ändern könnte
- Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen sollen steigen. Statt bisher mindestens 5 und höchstens 10 Euro würden künftig 7,50 bis 15 Euro fällig, etwa für verschriebene Medikamente aus der Apotheke. Danach sollen die Beträge jährlich angepasst werden.
- Homöopathische Leistungen sollen nicht länger von den Krankenkassen übernommen werden.
- Die bislang für alle Erwachsenen auch ohne Beschwerden alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsfrüherkennung soll überprüft werden.
- Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte sinken. Härtefallregelungen sollen bestehen bleiben.
- Um höhere Einkommen stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro steigen. Derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat.
- Die kostenlose Familienversicherung soll eingeschränkt werden. Erhalten bleiben soll sie für Kinder, Eltern mit Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie Personen im regulären Rentenalter.
- Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit beitragsfrei mitversichertem Partner einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
- Eine zunächst geplante pauschale Kürzung des Krankengeldes soll nun doch nicht kommen.
- Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll vor bestimmten Operationen verpflichtend eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden, etwa vor dem Einsatz künstlicher Kniegelenke.
- Bei längeren Erkrankungen soll eine teilweise Krankschreibung möglich werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen. Vorgesehen sind Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit.
Weitere Maßnahmen im Paket
Auch bei Ärztinnen und Ärzten sowie in Krankenhäusern sollen Vergütungssteigerungen begrenzt werden. Für bestimmte Leistungen in Praxen sollen mehrere Sondervergütungen wegfallen.
Pharmahersteller und Apotheken sollen stärker über Rabattregelungen eingebunden werden. Zudem sind Begrenzungen bei Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen geplant.
Neu vorgesehen ist außerdem mehr Steuergeld für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern. Zunächst sollen 2027 zusätzlich 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt fließen, der Betrag soll danach schrittweise steigen. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die tatsächlichen Kosten bislang nicht deckt. Laut Expertenkommission entstehen den Krankenkassen dadurch Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr.
Gleichzeitig will der Bund den regulären Zuschuss an die Krankenkassen zur Haushaltssanierung kürzen: Von bislang 14,5 Milliarden Euro jährlich soll er ab 2027 auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Genau das gehört zu den zentralen Streitpunkten des Vorhabens.
Zuckerabgabe ab 2028 geplant
Ab 2028 soll außerdem per separatem Gesetz eine Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke wie Limonaden und Cola eingeführt werden. Die zusätzlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro pro Jahr sollen den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen.
Ärzte und Verbraucherschützer fordern einen solchen Aufschlag schon seit Längerem, auch als Anreiz gegen Übergewicht und Diabetes.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion