Prozess um Entführung der Block-Kinder in Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt
Im Hamburger Verfahren zur mutmaßlichen Entführung der Block-Kinder ist die Verhandlung erneut nicht öffentlich geführt worden. Die Jugendpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum setzte die Vorstellung ihres Gutachtens zu den Folgen der gewaltsamen Rückholaktion in der Silvesternacht 2023/24 fort.
Noch vor der Befragung der Sachverständigen hatte die Strafkammer des Landgerichts am Dienstag alle Zuhörer aus dem Sitzungssaal gebeten. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründete dies mit dem besonderen Schutz der betroffenen Kinder. Inhalte des Gutachtens könnten ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen, falls sie bekannt würden.
Angeklagt ist die Unternehmerin Christina Block (53). Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sie im Zusammenhang mit dem langjährigen Sorgerechtskonflikt mit ihrem früheren Ehemann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt haben, ihre beiden jüngsten Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, aus dem Haushalt des Vaters in Dänemark zu entführen.
Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, weist die Vorwürfe zurück. Insgesamt stehen sieben Personen vor Gericht. Lediglich ein 37 Jahre alter Angeklagter aus Israel hat die Tatvorwürfe eingeräumt.
Wie ein Gerichtssprecher erklärte, könnten mögliche Auswirkungen der Entführung auf die Kinder bei einer Verurteilung für das Strafmaß von Bedeutung sein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber