Im Prozess um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block hat die Verteidigung die leitende Ermittlerin der Hamburger Polizei erneut zu ihrem ersten Besuch bei der Angeklagten befragt. Die Beamtin sagte am 58. Verhandlungstag, sie habe bei dem Termin am 3. Januar 2024 keine Hinweise darauf gesehen, dass sich der zehnjährige Junge und das 13 Jahre alte Mädchen gegen ihren Willen im Haus der Mutter aufhielten.
Polizei und Jugendamt waren damals gemeinsam zu Blocks Wohnhaus gefahren, um nach dem Zustand der Kinder zu sehen. Nach der Wahrnehmung der 44-jährigen Kriminalbeamtin habe es an diesem Tag keine Anzeichen gegeben, dass die beiden dort nicht sein wollten.
Tochter schilderte später Hilferufe
Zugleich berichtete die Ermittlerin von einer späteren Äußerung der Tochter bei einem Gespräch in Dänemark am Rande einer Vernehmung. Das Mädchen habe ihr erklärt, warum es damals nichts gesagt habe: Sie habe gedacht, man würde ihr ohnehin nicht glauben.
Nach Aussage der Zeugin schilderte die Tochter zudem, sie habe schon zuvor andere Menschen um Hilfe gebeten, gesagt, sie sei entführt worden und wolle „hier raus“. Niemand habe darauf reagiert.
Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass andere Zeugen diese Darstellung nicht bestätigt hätten. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts habe bestritten, dass das Mädchen im Haus der Mutter um Hilfe gebeten habe. Auch ein als Zeuge gehörter Kinderpsychologe habe dies verneint.
Kinder wollen nicht aussagen
Die beiden Kinder selbst möchten nach Angaben ihrer Anwältin in dem Verfahren nicht aussagen. Auf die Frage der Verteidigung, warum sich zu dem späteren Gespräch mit der Tochter nichts in den Ermittlungsakten finde, räumte die Kriminalbeamtin ein, sie hätte diese Angaben schriftlich festhalten müssen.
Vorwürfe gegen Block und weitere Angeklagte
Christina Block wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark beauftragt zu haben. Nach Darstellung der Anklage wurden die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, zunächst auf einen Hof in Süddeutschland und anschließend nach Hamburg gebracht.
Die 53-Jährige weist die Vorwürfe zurück. Insgesamt stehen sechs weitere Mitangeklagte mit ihr vor Gericht, darunter ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Alle Angeklagten bestreiten, sich rechtswidrig verhalten zu haben. Nur ein 36-jähriger Israeli hat seine Beteiligung an der Entführung gestanden; er ist zugleich der einzige Angeklagte in Untersuchungshaft.
Dessen Verteidiger Sascha Böttner sagte am 58. Prozesstag, seinem Mandanten sei es nur um die Kinder gegangen. Der mutmaßliche Drahtzieher David Barkay habe massiven emotionalen Druck ausgeübt und dem Angeklagten vermittelt, ohne ihn könnten die Kinder nicht gerettet werden.
Notizbuch in Plastiktüte übergeben
Die Ermittlerin schilderte außerdem eine Besichtigung des Hofes in Süddeutschland, die laut Anklage im Februar 2025 stattfand. Dort habe ein Vertreter der betroffenen Familie den Staatsanwalt unter vier Augen sprechen wollen und ihm eine Plastiktüte mit einem Notizbuch überreicht. Nach Angaben der Beamtin soll das Notizbuch David Barkay gehören.
Von dem Fundstück sei man überrascht gewesen, sagte die Zeugin. Ein Verteidiger merkte dazu an, man könne auch fragen, warum dieses Material erst so spät übergeben worden sei.
Die Ermittlungen gegen die Familie auf dem Hof in der Region Pforzheim waren 2025 zunächst eingestellt worden. Die damaligen Verdachtsmomente hätten sich nach Angaben der Ermittlerin sinnvoll erklären lassen. Vor zwei Wochen bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft jedoch, dass die Ermittlungen gegen drei Familienmitglieder wieder aufgenommen wurden. Als Grund wurden neue Erkenntnisse aus der laufenden Hauptverhandlung genannt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Streit um Aussagegenehmigung
Zwischen Verteidigung und Gericht kam es zudem zu Auseinandersetzungen über den Umfang der Aussagegenehmigung der Kriminalbeamtin. Die Verteidiger wollten zahlreiche Fragen zu parallelen Verfahren rund um die Kindesentführung stellen, darunter auch zu einem Verfahren gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Frau Astrid Have.
Hintergrund ist, dass die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht nach Hamburg zurückgebracht worden waren. Die Ermittlerin erklärte jedoch mehrfach, zu diesen Punkten wegen ihrer Aussagegenehmigung nichts sagen zu dürfen. Die Verteidigung reagierte verärgert und beantragte, dass das Gericht auf eine Erweiterung hinwirken solle. Die Kammer lehnte das ab.
Die Befragung der Hauptermittlerin soll am Donnerstag, 25. Juni, fortgesetzt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber