Hamburg

Christina Block rudert vor Gericht zurück

Im Block-Prozess rudert die angeklagte Mutter zurück: Hat sie sich bei zentralen Punkten ihrer Aussage geirrt?

25.08.2026, 15:28 Uhr

Im Verfahren vor dem Hamburger Landgericht um die mutmaßliche Entführung ihrer beiden Kinder hat die angeklagte Unternehmerin Christina Block nach mehreren Monaten erneut das Wort ergriffen. Die 53-Jährige erklärte, sie wolle Teile ihrer Aussage aus dem Juli 2025 korrigieren und andere Punkte ausführlicher erläutern. Mehrfach stockte ihr dabei die Stimme, als sie über ihre Kinder sprach.

Block bekräftigte, von der Verschleppung in der Silvesternacht 2023/24 im Vorfeld nichts gewusst zu haben. Sie sei weder darauf vorbereitet gewesen noch habe sie mit einer Rückkehr der Kinder gerechnet, sagte sie. Auch entsprechende Tagebucheinträge gebe es von ihr nicht.

Informationen für den Sorgerechtsstreit

Allerdings räumte Block nun ein, dass sich bereits ihr erstes Gespräch mit dem mutmaßlichen Kopf der Entführer, David Barkay, auch um ihre Kinder gedreht habe. Aus ihrer Sicht sei es dabei aber nur um die Beschaffung von Informationen gegangen, die ihr im Sorgerechtsstreit helfen sollten.

Zu Beginn des Prozesses hatte sie noch erklärt, Barkays Sicherheitsfirma sei anfangs ausschließlich für Fragen der Cybersicherheit innerhalb der Block-Gruppe vorgesehen gewesen. Barkay hatte diese Darstellung in seiner Zeugenaussage als unwahr zurückgewiesen.

Nach Blocks Angaben brachte erst Barkays Aussage ihre Erinnerung an das erste Treffen zurück. Sie erklärte nun auch, das Gespräch habe in einem Restaurant stattgefunden und nicht, wie von ihr zuvor gesagt, in einem Hotel. Die Ereignisse lägen lange zurück, begründete sie die Abweichung. Ihre ergänzende Erklärung dauerte gut eineinhalb Stunden und soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

Block schildert Verzweiflung seit 2021

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte: Der in Dänemark lebende Vater Stephan Hensel brachte die beiden Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zu seiner Ex-Ehefrau Christina Block nach Hamburg zurück. Es folgten wechselseitige Vorwürfe und ein langjähriger Sorgerechtsstreit.

Block schilderte vor Gericht ihre Verzweiflung nach dem Verschwinden der Kinder. Sie sei damals „ins Bodenlose“ gefallen, sagte die Mutter. Es habe ein Albtraum begonnen, der bis heute nicht beendet sei. Die Kinder seien für sie beinahe wie vom Erdboden verschluckt gewesen.

Unter Tränen zitierte sie zudem aus einem Brief einer mitangeklagten Verwandten, die nach einer Fahrt zum Haus des Vaters in Dänemark von einer kurzen Begegnung mit der Tochter an der Haustür berichtet hatte. Das Mädchen habe völlig verändert gewirkt, mit „kalten, leeren und ängstlichen“ Augen, hieß es darin.

Vorwürfe gegen Block und weitere Angaben

Der Vorwurf gegen Block lautet, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und ihre 13 Jahre alte Tochter nach dem langen Sorgerechtsstreit in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort des Vaters in Dänemark nach Deutschland zu bringen.

Block wies zudem zurück, von weiteren Vorbereitungen gewusst zu haben. Nach ihren Angaben war ihr nicht bekannt, dass die Sicherheitsfirma schon Monate vor der Entführung heimlich zwei Kameras auf dem Grundstück ihres Ex-Mannes installiert haben soll. Hätte sie davon gewusst, hätte sie sich klar dagegen ausgesprochen, sagte sie.

Zugleich bestätigte die Angeklagte, im Frühjahr für rund vier Wochen Mitglied einer Chatgruppe mit dem Namen „Bring Kids Home“ gewesen zu sein, in der auch spätere mutmaßliche Entführer vertreten gewesen sein sollen. Der Chat habe dem Austausch über die Lage ihrer Kinder gedient. Dass sie dafür ein zusätzliches Handy erhalten habe, habe sie als professionelles Vorgehen der Sicherheitsfirma angesehen.

Sieben Angeklagte im Verfahren

Die Tochter des „Block House“-Gründers weist die Anschuldigungen zurück. In dem seit Juli 2025 laufenden Prozess stehen insgesamt sieben Personen vor Gericht. Lediglich ein 37 Jahre alter Israeli hat die Vorwürfe bislang eingeräumt. Für alle Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Am 72. Verhandlungstag wurde außerdem bekannt, dass eine Richterin aus dem Verfahren ausscheidet. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist das jedoch unproblematisch, weil von Beginn an eine Ergänzungsrichterin an der Hauptverhandlung teilgenommen habe und nun in das entscheidende Richtergremium nachrücke.

Verteidiger sehen keine Kenntnis bei Block und Delling

Zuvor hatten die Verteidiger zur sogenannten Selbstleseliste mit zahlreichen, nicht öffentlich erörterten Dokumenten Stellung genommen. Der Anwalt von Gerhard Delling, David Rieks, erklärte, aus den Unterlagen ergebe sich nicht einmal ansatzweise, dass sein Mandant von der geplanten Aktion in der Silvesternacht gewusst habe. Dem Ex-Sportmoderator und heutigen Lebensgefährten Blocks wird Beihilfe vorgeworfen.

Auch Blocks Verteidiger Ingo Bott sagte, die Dokumente sprächen dafür, dass seine Mandantin nicht in die Pläne eingeweiht gewesen sei. Die Silvesteraktion trage nicht ihre Handschrift. Wäre ihr bekannt gewesen, was die Täter vorhatten, hätte sie eingegriffen, so der Anwalt. Zudem äußerte er Zweifel an Kalendereinträgen Barkays zu angeblichen Treffen mit Block und hält mehrere dieser Termine für nachträglich behauptet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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