Im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Verden eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren beantragt. Nach Auffassung der Anklage ist erwiesen, dass die 67-Jährige gemeinsam mit den mutmaßlichen Mitstreitern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub an mehreren Raubüberfällen beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer hohen kriminellen Energie sowie einem äußerst brutalen Vorgehen. Reue habe Klette im Verlauf des Prozesses nicht erkennen lassen.
Die Anklage fordert eine Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen das Waffenrecht. Den Vorwürfen zufolge überfielen die drei ehemaligen RAF-Mitglieder maskiert und teilweise schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Orten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Zwischen 1999 und 2016 sollen sie dabei mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Staatsanwaltschaft verweist auf schwere Folgen für Opfer
Strafverschärfend wertet die Anklage insbesondere die aufwendige Vorbereitung der Taten, die hohe Beutesumme sowie die teils massiven psychischen Belastungen der Betroffenen. Viele Opfer litten noch immer unter langfristigen Folgen, erklärte die Staatsanwältin.
Zugleich betonte sie, dass die Überfälle keinen politischen Hintergrund im Zusammenhang mit der RAF gehabt hätten. Vielmehr habe Klette mit dem geraubten Geld ihren Alltag und auch Urlaube finanzieren wollen – ohne Rücksicht auf die Opfer. Die Anklage bezeichnete sie als Schwerverbrecherin.
Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft, Klette bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterhin in Untersuchungshaft zu belassen. Es bestehe die Gefahr, dass sie andernfalls erneut untertauchen könnte.
Daniela Klette war im Februar 2024 in ihrer Wohnung in Berlin festgenommen worden. Von Garweg und Staub fehlt weiterhin jede Spur.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion