Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Daniela Klette
Im Prozess gegen Daniela Klette hat Staatsanwältin Annette Marquardt klargestellt, dass eine mögliche frühere RAF-Zugehörigkeit aus ihrer Sicht für das Verfahren keine Rolle spielt. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Verden sagte sie, bei den angeklagten Taten gehe es nicht um Terrorismus, sondern um schwere Kriminalität. Klette sei eine gewöhnliche Schwerverbrecherin, erklärte die Anklagevertreterin.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll Klette gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub über Jahre hinweg bewaffnete Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten verübt haben. Dafür verlangt die Anklage eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Vorgeworfen werden ihr unter anderem versuchter Mord, schwerer bandenmäßiger Raub und Verstöße gegen das Waffenrecht. Auch Vertreter der Nebenklage plädierten auf lange Haftstrafen.
Umfangreiche Beweise in der Berliner Wohnung
Laut Anklage erbeutete das Trio zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mehr als zwei Millionen Euro. Die Staatsanwältin warf Klette vor, mit dem Geld ihr Leben im Untergrund und private Reisen finanziert zu haben – auf Kosten der Opfer und ohne Rücksicht auf deren Schicksal. Klette war im Februar 2024 in Berlin festgenommen worden. Garweg und Staub sind weiterhin flüchtig.
Besonders belastend seien die Funde in Klettes Wohnung gewesen. Die Ermittler stießen dort auf Waffen, Munition, eine Attrappe einer Panzerfaust, falsche Ausweise, Perücken, Gold sowie 240.000 Euro Bargeld. Die Staatsanwältin beschrieb die Wohnung sinngemäß als eine Art Lager voller Beweismittel.
Darüber hinaus wurden Fotos, Skizzen und Notizen sichergestellt, darunter Informationen zu Fahrstrecken von Geldtransportern sowie ausgespähten Supermärkten und Polizeiwachen in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Marquardt sagte bereits zu Beginn ihres Plädoyers, Klette habe ihre Unterlagen geradezu akribisch geführt.
Auch mehrere Mobiltelefone, Computer, Sturmhauben und Tarnkleidung wurden entdeckt. Nach Angaben der Staatsanwältin konnten Sachverständige an den sichergestellten Gegenständen DNA-Spuren von Klette und Garweg feststellen. Weitere Spuren fanden Ermittler später in Fluchtfahrzeugen; dort sollen laut einer Expertin auch Mischspuren von Klette vorhanden gewesen sein.
Anklage spricht von brutaler Raubserie
Marquardt warf der Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie und ein rücksichtsloses Vorgehen vor. Viele Betroffene litten bis heute unter den psychischen Folgen der Taten. Die hohe Strafforderung begründete sie ausdrücklich nicht mit einer möglichen RAF-Vergangenheit, sondern mit dem Ausmaß der Raubserie, der großen Beute und der Vielzahl der Geschädigten.
Zahlreiche Opfer hätten langfristige Schäden davongetragen, sagte die Staatsanwältin. Auch wenn sie körperlich oft unverletzt geblieben seien, seien die Überfälle für alle Beteiligten hochgefährlich gewesen. Reue oder Einsicht habe Klette im gesamten Verfahren nicht erkennen lassen.
Vorwurf des versuchten Mordes bleibt bestehen
Den Überfall in Stuhr bei Bremen wertet die Staatsanwaltschaft weiterhin als versuchten Mord. Der Vorsitzende Richter hatte diesen Punkt im Verlauf des Prozesses zwar angezweifelt, die Anklage hält jedoch daran fest. Zudem beantragte Marquardt, Klette bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiter in Untersuchungshaft zu belassen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sie erneut untertauche.
Mit deutlichen Worten kritisierte die Staatsanwältin auch das Auftreten der Angeklagten im Gerichtssaal. Sie habe Klette als stark auf sich selbst bezogen erlebt; Reue und Einsicht sähen anders aus. Besonders befremdlich sei gewesen, dass Klette bei der Aussage eines Polizeibeamten, der von den Folgen für ein elfjähriges Mädchen berichtete, teilweise gegrinst und den Kopf geschüttelt habe. Das Kind war nach einem Tatgeschehen demnach ein Jahr lang in Therapie.
Nebenklage schildert schwere Folgen für Opfer
Auch die Anwälte der Nebenkläger betonten die bis heute anhaltenden Belastungen ihrer Mandanten. Sie berichteten von Schlafproblemen, Angstzuständen und Arbeitsunfähigkeit. Ein Vertreter eines Opfers des versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 forderte für diese Tat eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Nach seiner Einschätzung hätten alle drei mutmaßlichen Täter gleichberechtigt gehandelt.
Der Anwalt einer Geschädigten eines Überfalls im Tresorraum eines Supermarkts in Bochum vom 27. Dezember 2006 nannte kein eigenes Strafmaß, schloss sich aber inhaltlich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Es gehe nicht um Vergeltung, sagte er, sondern um Gerechtigkeit. Das begangene Unrecht dürfe nicht in Vergessenheit geraten, Gewalt dürfe niemals als legitimes Mittel erscheinen.
Während der Plädoyers vermied Klette nach Beobachtung im Saal den direkten Blickkontakt mit der Staatsanwältin und den Vertretern der Nebenklage. Sie sah stattdessen auf ihre Unterlagen oder blickte im Gerichtssaal umher. Zu Beginn der Sitzung hatte sie ihre Verteidiger umarmt und anschließend ihre Schuhe ausgezogen.
Der Prozess wird am 12. Mai mit einem weiteren Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion