Berlin

Patientenmorde: Darum trifft es den Palliativarzt

15 Patienten tot: Berliner Palliativarzt erhält Höchststrafe – was das Gericht jetzt noch zusätzlich anordnete

08.07.2026, 13:30 Uhr

Ein 41 Jahre alter Palliativmediziner ist vom Landgericht Berlin wegen 15-fachen Mordes an Patientinnen und Patienten zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte lebenslange Freiheitsstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete außerdem Sicherungsverwahrung nach der Haft an. Zusätzlich erhielt der deutsche Arzt ein lebenslanges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Mediziner zwischen 2021 und 2024 bei Hausbesuchen zwölf Frauen und drei Männer, indem er ihnen jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreichte. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch sagte bei der Urteilsbegründung, die Patienten hätten sich in seine Hände begeben – und er habe sich über Leben und Tod erhoben.

Richterin: „Die Patienten wollten leben“

Das jüngste Opfer war 25 Jahre alt, das älteste 94. Zwar waren alle Betroffenen schwerstkrank, ihr Tod stand nach Gerichtsauffassung jedoch nicht unmittelbar bevor. „Die Patienten wollten leben“, betonte die Vorsitzende Richterin. Mit Palliativmedizin oder Sterbehilfe hätten die Taten nichts zu tun. Nach Auffassung des Gerichts habe der Angeklagte die Tätigkeit in diesem Bereich vielmehr gewählt, um töten zu können – heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.

Das Gericht sieht in den Taten eine tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber Würde und Wert des Lebens schwer kranker Menschen. Zudem gingen die Richter von einem Hang zum Töten und damit von einer fortbestehenden Gefährlichkeit des Angeklagten aus.

Richterin spricht von „Spitze des Eisbergs“

Die Richterin sprach von einem außergewöhnlichen Verfahren angesichts der ungeheuerlichen Vorwürfe. Der 41-Jährige sei ein Serienmörder, sagte sie. Möglicherweise seien die 15 nachgewiesenen Taten nur die Spitze des Eisbergs. Es gebe den Verdacht, dass noch deutlich mehr Menschen durch seine Hand gestorben seien. Dabei verwies das Gericht auch auf ein Telefongespräch mit seiner Frau, in dem der Angeklagte gesagt haben soll, er töte schon lange.

Aus Sicht des Gerichts handelte der Arzt nicht aus Mitleid, nicht aus falsch verstandener Sterbehilfe und auch nicht aus Überforderung. Vielmehr habe er getötet, weil er dazu unbehelligt in der Lage war und um sich als selbstunsicherer Mensch ein Gefühl größtmöglicher Macht zu verschaffen.

Zugleich betonte die Vorsitzende Richterin, der Prozess habe auch ein gutes Bild von der verantwortungsvollen Arbeit in der Palliativmedizin vermittelt. Gerade deshalb habe der Angeklagte dieses Feld durch seine Taten in Verruf gebracht.

Überraschendes Geständnis im Prozess

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Nach monatelangem Schweigen hatte der Arzt am 25. Juni überraschend gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten getötet zu haben. In einer Erklärung sagte er, er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und die Menschen vor „Leid und Siechtum“ zu bewahren. Zum Ende des Verfahrens entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.

Die Tochter eines 75-jährigen Opfers, die als Nebenklägerin beteiligt war, sagte nach dem Urteil, sie sei erleichtert und könne nun abschließen. Die Nebenklage-Anwältin Christina Clemm erklärte, man könne nur hoffen, dass der Verurteilte keinerlei Möglichkeit mehr habe, Menschen zu töten.

Verteidigung hält Urteil für falsch

Verteidiger Christoph Stoll bezeichnete die Entscheidung als „beeindruckend falsch“. Das Gericht zeichne ein falsches Bild vom Angeklagten, auch die rechtliche Bewertung sei aus seiner Sicht unzutreffend. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird.

Seit August 2024 in Untersuchungshaft

Der verheiratete Arzt, der einen Sohn im Grundschulalter hat, sitzt seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft und damit seit fast zwei Jahren in Haft. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Brände, die er gelegt haben soll, um Tötungen von Patienten zu verdecken. Zunächst war wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt worden. Im Verlauf rückte der Mediziner immer stärker in den Fokus. Hinweise des Pflegedienstes, für den er gearbeitet hatte, trugen laut Staatsanwaltschaft dazu bei.

Für die Aufarbeitung richtete das Berliner Landeskriminalamt eine Ermittlungsgruppe des Morddezernats ein. Diese wertete Hunderte Patientenunterlagen aus. Im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage in 15 Fällen gegen den in Frankfurt am Main geborenen Mann, den Patienten, Angehörige und Kollegen zuvor als einfühlsam beschrieben hatten.

Weiterer Prozess möglich

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird derzeit in 76 weiteren Fällen ermittelt. Noch in diesem Jahr könnte es zu einer weiteren Anklage kommen. Mit Blick darauf kündigte der Arzt in seinem letzten Wort vor Gericht an: „Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen.

Der Fall könnte sich zu einem der größten bundesweiten Komplexe dieser Art entwickeln. Als größte bekannte Mordserie der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt bislang der Fall des früheren Pflegers Niels Högel, der 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Damals sah das Gericht als Motiv eine „Gier nach Spannung“.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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