Der Strafprozess gegen einen Herzspezialisten der Berliner Charité muss nach dem Tod zweier Patienten neu aufgerollt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Damit wird der Fall erneut vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verhandelt.
BGH beanstandet Bewertung des Mordmerkmals Heimtücke
Das Landgericht hatte den Arzt im April 2024 wegen zweifachen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war dagegen von Mord ausgegangen und hatte Revision eingelegt. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Gabriele Cirener war vor allem die Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke rechtlich nicht tragfähig. Die Feststellungen zum äußeren Ablauf der Taten blieben jedoch bestehen.
Überdosis Propofol führte zum Tod der Patienten
Nach den bisherigen Feststellungen verabreichte der Kardiologe in den Jahren 2021 und 2022 auf einer herzmedizinischen Intensivstation einem 73-jährigen Patienten und einer 73-jährigen Patientin jeweils eine zu hohe Dosis des Narkosemittels Propofol. Beide starben kurz darauf an Herzstillstand. Das Gericht war davon ausgegangen, dass der Arzt aus Mitgefühl gegenüber den Betroffenen und ihren Angehörigen handelte. Zwar sei der Tod beider Patienten ohnehin unvermeidbar gewesen, der genaue Zeitpunkt aber nicht absehbar.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Haftbefehl bleibt außer Vollzug
Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Nach fast einem Jahr Untersuchungshaft musste der Mediziner deshalb vorerst nicht zurück ins Gefängnis. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung muss er sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden.

Seit 2022 von der Charité freigestellt
Die Charité hatte den Oberarzt bereits im August 2022 freigestellt. Im Mai 2023 kam der damals 56-Jährige in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen waren durch einen anonymen Hinweis ins Rollen gekommen. Nach Angaben der Klinik ging dieser über ein Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwälten ein, an das sich Beschäftigte bei Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten wenden können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion