Berlin

Ministerium warnt: Vergesellschaftung rechtlich heikel

Dobrindt will Berliner Wohnungs-Verstaatlichung fast unmöglich machen – doch ausgerechnet das Gesetz könnte zum Problem werden.

26.10.2026, 14:37 Uhr

Bundesgesetz und Berliner Pläne sorgen für rechtliches Neuland

Die von der Bundesregierung geplanten strengeren Regeln für Vergesellschaftungen werfen aus Sicht des Bundesjustizministeriums hochkomplexe verfassungsrechtliche Fragen auf. Ein Sprecher sagte in Berlin, es handele sich um verfassungsrechtliches Neuland, bei dem sich viele Fragen stellten. Das betreffe sowohl die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände als auch den Versuch des Bundes, solche Schritte deutlich zu erschweren.

Kein Präzedenzfall für Artikel 15

In Berlin will die angestrebte Koalition aus Linken, Grünen und SPD große private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Laut Sondierungspapier kalkulieren die Parteien dafür mit Entschädigungskosten von rund 16 Milliarden Euro. Diese Summe dürfte unter dem Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegen.

Das Justizministerium betonte, dass es bislang keinen Präzedenzfall für eine Vergesellschaftung auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes gibt. Ebenso fehle ein Vorbild für das geplante Investitionssicherungsgesetz des Bundes, das zusätzliche Hürden für solche Maßnahmen schaffen soll.

Was Dobrindt plant

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, per Investitionsschutzgesetz klarzustellen, dass aus seiner Sicht willkürliche Vergesellschaftungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Eckpunkte dafür sind nach Angaben der Bundesregierung inzwischen fertig, Details wurden in Berlin bestätigt.

Demnach soll eine Vergesellschaftung etwa von Mietwohnungen nur noch dann möglich sein, wenn ihre zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Ein Bundesland müsste belegen, dass alle anderen Mittel, darunter Wohnungsbau, Förderung und Investitionen, vollständig ausgeschöpft wurden. Kommt es dennoch zu einer Enteignung, soll die Entschädigung unmittelbar in Geld und in Höhe des gutachterlich festgestellten Verkehrswerts erfolgen.

Noch kein Zeitplan

Den Gesetzentwurf sollen Justiz-, Bau- und Innenministerium gemeinsam ausarbeiten. Einen Zeitplan für eine Befassung im Bundeskabinett gibt es bislang nicht. Aus dem Innenministerium hieß es, Details würden innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte Anfang Juli vereinbart, per Bundesgesetz sicherzustellen, dass eine Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze der Länder künftig nicht mehr möglich sein soll. Begründet wurde das mit dem Ziel, den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden.

Komplettes Verbot laut Justizministerium nicht möglich

Nach Angaben des Justizministeriums war das Haus an diesem Beschluss nicht beteiligt. Zugleich machte ein Sprecher deutlich, dass der Bund Vergesellschaftungen nicht pauschal untersagen könne. Ein einfaches Bundesgesetz nach dem Muster, Vergesellschaftung von Wohnraum sei im gesamten Bundesgebiet unzulässig, wäre aus Sicht des Ministeriums klar nicht mit der Verfassung vereinbar.

Ein solches Sperrgesetz könne der Bund daher nicht erlassen, betonte der Sprecher. Das Ministerium würde sich an einem solchen Vorhaben auch nicht beteiligen. Die von Dobrindt vorgestellten Eckpunkte zielen allerdings nicht auf ein Totalverbot, sondern auf besonders strenge Bedingungen.

SPD und Grüne äußern Zweifel

Der mietrechtspolitische Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Hakan Demir, äußerte dennoch rechtliche Bedenken. Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform verhindern wolle, müsse er den regulären Weg gehen und das Grundgesetz ändern, sagte Demir. Dafür fehle im Bundestag jedoch die nötige Zweidrittelmehrheit.

Auch Grünen-Chefin Franziska Brantner sieht rechtliche Hürden. Vergesellschaftungen seien aus ihrer Sicht zwar nicht der richtige Weg und müssten auf Landesebene sehr gut begründet werden. Zugleich halte sie es aber für schwierig, das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz faktisch aushebeln zu wollen.

Linke attackiert Bundesregierung

Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der schwarz-roten Bundesregierung vor, die Interessen großer Wohnungskonzerne höher zu gewichten als die der Mieterinnen und Mieter in Berlin. Ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sagte er. Zudem forderte er die Bundes-SPD auf, sich zu entscheiden, ob sie auf der Seite der Mieter oder der „Mietmafia“ stehe.

Investor warnt vor Folgen für Berlin

Auch aus der Immobilienwirtschaft kommt Kritik an den Berliner Vergesellschaftungsplänen. Christian Fladeland, Co-Chef des schwedischen Wohnungsinvestors Heimstaden Bostad, sagte laut Bloomberg, die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Umsetzung halte er zwar für sehr gering. Die Unsicherheit wirke sich aber schon jetzt auf die Investitionsentscheidungen des Unternehmens aus.

Heimstaden Bostad besitzt in Berlin demnach rund 20.000 Wohnungen. Fladeland sagte, es gebe kaum einen schlechteren Weg, Kapitalgeber von Investitionen in der Hauptstadt abzuschrecken.

Das Unternehmen war in der Vergangenheit allerdings selbst in die Kritik geraten. Berichten zufolge soll bei Neuvermietungen der Ausschluss der Mietpreisbremse mit Modernisierungen begründet worden sein, die in einzelnen Fällen nicht in dem behaupteten Umfang erfolgt seien.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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