Prozess nach Eskalation in Beziehungsstreit in München gestartet
Vor dem Landgericht München II hat ein 20-Jähriger zugegeben, alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis ein Auto gefahren zu haben, während sich sein damaliger Partner an der Motorhaube festhielt. Zum Auftakt des Verfahrens räumte der Angeklagte die Vorwürfe in weiten Teilen ein.
Er erklärte vor Gericht, er habe die Situation nur verlassen wollen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung zur Last. Seit Mitte Februar sitzt der junge Mann in Untersuchungshaft.
Nach Darstellung der Anklage standen die beiden Männer damals noch am Anfang ihrer Beziehung. In der Nacht zum 15. Februar hätten sie im Haus des späteren Opfers im Landkreis Weilheim-Schongau dessen Geburtstag gefeiert. Im Verlauf der Nacht sei es zum Streit gekommen. Gegen 5 Uhr morgens habe sich der Angeklagte in das Auto des anderen gesetzt. Dieser habe sich daraufhin auf die Motorhaube geworfen und dort festgeklammert.
Den Ermittlungen zufolge fuhr der 20-Jährige anschließend etwa 1,1 Kilometer durch den Ort. Ein Gutachten geht davon aus, dass er dabei stellenweise bis zu 64 Stundenkilometer erreichte. In einer Kurve verlor er die Kontrolle und prallte mit dem Wagen gegen einen Ampelmast sowie einen Zaun. Der Mann auf der Motorhaube wurde vom Fahrzeug geschleudert und erlitt Prellungen und Schürfwunden.
Angeklagter bestreitet Vorsatz
Vor Gericht sagte der Beschuldigte, ihm sei nicht klar gewesen, wie groß die Gefahr für den anderen tatsächlich gewesen sei. An Bremsen habe er in diesem Moment nach eigenen Worten überhaupt nicht gedacht. Den Vorwurf, schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen zu haben, wies er zurück. Zugleich sagte er, er sei erleichtert, dass nicht mehr passiert sei.
Nach dem Zusammenstoß soll der Angeklagte mit einem anderen Fahrzeug zu einem Bekannten gefahren sein. Später stellte er sich selbst der Polizei.
Außerdem berichtete der 20-Jährige von einer von Gewalt geprägten Kindheit, häufigen Umzügen und davon, dass er als Jugendlicher freiwillig in ein Heim gegangen sei. Für das Verfahren hat das Gericht insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber