Geständnis zum Prozessauftakt vor dem Berliner Landgericht
Im Berliner Verfahren um Sexualstraftaten an zuvor betäubten Frauen hat der angeklagte 68-Jährige ein Geständnis abgelegt. Über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler ließ der Berliner erklären: Die Vergewaltigungen räume er ein, auch der in der Anklage geschilderte Ablauf der Taten treffe zu. Zu Einzelheiten äußerte er sich zunächst nicht, eine spätere ergänzende Einlassung wurde jedoch offengelassen.
Der Mann sitzt seit März in Untersuchungshaft. Aktuell geht es vor dem Landgericht um Übergriffe auf 14 Frauen, die zur Tatzeit zwischen 50 und 60 Jahre alt gewesen sein sollen.
22 angeklagte Taten – Ermittler prüfen deutlich mehr Fälle
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat zunächst 22 Taten aus den Jahren 2016 bis 2022 angeklagt. Vorgeworfen werden dem Deutschen unter anderem Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Vier betroffene Frauen treten in dem Verfahren als Nebenklägerinnen auf.
Parallel laufen die Ermittlungen weiter. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft könnte es insgesamt 58 Betroffene geben. Die mutmaßlichen Taten sollen teils bis ins Jahr 2010 zurückreichen. Ein Teil davon ist allerdings verjährt. Zehn mögliche Opfer konnten bislang noch nicht identifiziert werden.
Opfer über Dating-Portale kennengelernt
Nach Darstellung der Anklage lernte der gelernte Elektriker Frauen aus Berlin und Brandenburg über Online-Dating-Plattformen kennen. Dabei soll er sich teils als Polizeikommissar, teils als Bundeswehrpilot ausgegeben haben. In den Kontakten habe er sich charmant und romantisch gezeigt. Die Frauen seien freiwillig mit in seine Wohnung gekommen.
Dort soll er ihnen alkoholische Getränke angeboten und diesen eine sedierende Substanz beigemischt haben. Sobald sich die Frauen in einem Zustand befanden, der einer Bewusstlosigkeit zumindest ähnelte und in dem sie weder richtig wahrnehmen noch sich äußern oder wehren konnten, soll er sie vergewaltigt haben.
Aufnahmen belasteten den Angeklagten schwer
Laut Anklage hielt der Mann die Übergriffe in mehreren Fällen auf Foto und Video fest. In der Anklageschrift wird in 22 Fällen beschrieben, wie er sich an den Frauen vergangen haben soll. Auf einigen Aufnahmen sollen schnarchende Opfer zu hören sein; eine Frau sage benommen „Nee, nee, nee“, andere versuchten demnach, seine Hand wegzuschieben.
Der Staatsanwalt machte vor Gericht deutlich, der Angeklagte habe gewusst, dass die Verabreichung sedierender Mittel – erst recht zusammen mit Alkohol – potenziell lebensgefährlich sein könne. Dieses Risiko habe er billigend in Kauf genommen.
Hinweis aus Niedersachsen brachte Ermittlungen ins Rollen
Aufgeflogen war der Fall nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen. Der Berliner soll Chat-Kontakt zu einem Mann gehabt haben, gegen den dort Anfang 2025 wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt worden war. Nach bisherigen Erkenntnissen soll dieser Mann seine eigene Frau missbraucht haben; inzwischen ist er verstorben.
Der Angeklagte soll in einschlägigen Chats unter dem Namen „Zeppelin 70“ unterwegs gewesen sein. Dort habe er sich nach Möglichkeiten erkundigt, wie Frauen betäubt werden können, um sich anschließend an ihnen zu vergehen.
Kamera im Schlafzimmer lief offenbar dauerhaft
Ein Ermittlungsführer der Berliner Polizei schilderte vor Gericht, bei Durchsuchungen im Juni 2025 und im März 2026 seien sehr viele Datenträger sichergestellt worden. Im Schlafzimmer des Angeklagten sei eine Kamera fest installiert gewesen, ausgerichtet auf das Bett und nach bisherigen Erkenntnissen im Dauerbetrieb gelaufen.
Außerdem stießen die Beamten nach seinen Angaben auf penibel geführte Unterlagen zu den Aufnahmen. In Kisten und Koffern seien zudem Schlafmittel, Spritzen und Kanülen gefunden worden. Der Beschuldigte habe dies damals mit einer Sanitäter-Ausbildung und eigenen Schlafstörungen erklärt.
Viele Frauen erfuhren erst durch die Ermittlungen von den Übergriffen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten viele der betroffenen Frauen lange Zeit nicht, was ihnen angetan worden sein soll. Erst durch die Ermittlungen und die sichergestellten Aufnahmen seien sie damit konfrontiert worden. Einige hätten nach den Treffen lediglich ein merkwürdiges Gefühl, Schwindel oder Übelkeit verspürt, ohne konkrete Erinnerungen an sexuelle Übergriffe zu haben.
Der Trauma-Experte Georg Pieper sprach in diesem Zusammenhang von einer besonderen Form der Belastung. Dass Betroffene erst durch die Polizei von einer Vergewaltigung erfahren, erschwere die Verarbeitung erheblich und erfordere aus seiner Sicht eine besonders intensive psychologische Betreuung.
Fortsetzung des Prozesses im August
Das Landgericht hat Verhandlungstermine zunächst bis zum 1. Oktober angesetzt. Fortgesetzt werden soll der Prozess am 18. August. Die Staatsanwaltschaft strebt neben einer Verurteilung auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer möglichen Haftstrafe an.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber