Berlin

Berlin: 12 Jahre Haft nach Vergewaltigungsserie

Schock-Urteil in Berlin: Ein 69-Jähriger muss 12 Jahre in Haft – und bleibt womöglich noch länger weggesperrt.

28.10.2026, 14:15 Uhr

Ein inzwischen 69 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Berlin wegen einer Serie von Vergewaltigungen an zuvor betäubten Frauen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an, weil der Angeklagte nach Überzeugung der Richter weiter eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mehreren betroffenen Frauen muss der Verurteilte zudem Schmerzensgeld in Höhe von Zehntausenden Euro zahlen.

Gericht: Täter suchte gezielt nach Opfern und wollte Macht ausüben

Nach den Feststellungen des Gerichts machte sich der geständige Deutsche in 22 Fällen der Vergewaltigung schuldig. Hinzu kommen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie in mehreren Fällen wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Mann habe bewusst nach Opfern gesucht. Sein Ziel sei gewesen, Macht über die schlafenden Frauen auszuüben. Dabei habe er das Vertrauen von Frauen ausgenutzt, die Nähe und eine Beziehung gesucht hätten. Das Verfahren habe alle Beteiligten stark belastet.

Frauen über Dating-Plattformen kennengelernt

Laut Gericht lernte der gelernte Elektriker seine Opfer über Online-Dating-Plattformen kennen. Die Frauen stammten aus Berlin und Brandenburg. Teilweise soll er sich dabei als Polizeikommissar oder als Bundeswehrpilot ausgegeben haben und in den Kontakten charmant und romantisch aufgetreten sein.

Die Frauen kamen demnach freiwillig in seine Wohnung in Berlin-Lichtenberg. Dort soll er ihnen alkoholische Getränke angeboten und diese mit einer sedierenden Substanz versetzt haben. Sobald sich die Frauen in einem Zustand befanden, in dem sie nichts mehr wahrnehmen und sich weder äußern noch wehren konnten, vergewaltigte er sie nach Überzeugung des Gerichts und filmte die Taten.

Im Prozess ging es um 14 Frauen, die zur Tatzeit überwiegend zwischen 50 und 60 Jahren alt waren. Viele erfuhren den Ermittlungen zufolge erst im Zuge der Untersuchungen, was ihnen angetan worden war. Manche hatten nach den Treffen nur ein ungutes Gefühl sowie Schwindel oder Übelkeit verspürt, ohne konkrete Erinnerung an sexuelle Übergriffe zu haben.

Opfer zum Schutz nicht öffentlich vernommen

Die betroffenen Frauen wurden im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Einige Nebenklagevertreter hatten darüber hinaus audiovisuelle Vernehmungen beantragt, um ein direktes Zusammentreffen mit dem Angeklagten zu vermeiden. Eine Anwältin verwies auf die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Folgen bei einer direkten Konfrontation.

Nach Angaben des Gerichts sagten alle 14 Frauen im Prozess aus, einige von ihnen als Nebenklägerinnen. Richter Weber sprach von „14 starken Frauen“. Eine Opferanwältin betonte, in dem Verfahren sei eine Form von Gewalt verhandelt worden, die auch ein gesellschaftliches Phänomen sei.

Weitere Ermittlungen wegen 44 möglicher Opfer

Nach Angaben der Ermittler könnte der Fall noch deutlich größer sein. Wegen weiterer mutmaßlicher Taten in der Zeit von 2016 bis 2022 zum Nachteil von 44 Frauen wird noch ermittelt. Der 69-Jährige sitzt seit März in Untersuchungshaft.

Der Fall erinnert in seiner Struktur an andere international bekannt gewordene Verfahren, in denen Frauen über längere Zeit gezielt betäubt und missbraucht wurden.

Geständnis, aber laut Gutachter voll schuldfähig

Zu Prozessbeginn Anfang August hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt. Nach Darstellung im Verfahren erklärte er, von seinen sexuellen Gedanken beherrscht gewesen zu sein und seine Bedürfnisse nicht ohne Straftaten befriedigen zu können. Über seinen Verteidiger ließ er die Vergewaltigungen einräumen.

Der Darstellung des 69-Jährigen, er habe sich wegen seiner sexuellen Präferenz „in einem Tunnel“ befunden, folgte das Gericht jedoch nicht. Ein psychiatrischer Gutachter sah keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit. Nach Aktenlage sei der Mann kontrolliert und planvoll vorgegangen. Zudem habe er parallel eine Beziehung geführt, die von seiner damaligen Partnerin als normal und einvernehmlich beschrieben worden sei.

Ermittler fanden Chats, Kamera und Datenträger

Ins Visier der Ermittler geriet der Berliner nach einem Hinweis der Polizei aus Verden an der Aller in Niedersachsen. Er soll Chat-Kontakt zu einem anderen Beschuldigten gehabt haben, gegen den Anfang 2025 ermittelt wurde. Dem Mann dort wird vorgeworfen, sich an seiner Ehefrau vergangen zu haben.

In entsprechenden Chatgruppen war der Angeklagte demnach unter dem Namen „Zeppelin 70“ aktiv. Dort soll er sich auch darüber informiert haben, wie Frauen betäubt werden können, um anschließend sexuelle Übergriffe zu begehen.

Bei Durchsuchungen im Juni 2025 und März 2026 fanden Polizeibeamte nach eigenen Angaben zahlreiche Datenträger. Im Schlafzimmer war demnach eine Kamera fest installiert, auf das Bett gerichtet und im Dauerbetrieb. Außerdem stießen die Ermittler auf sorgfältig geführte Unterlagen zu den Aufnahmen sowie auf Schlafmittel, Spritzen und Kanülen in Kisten und Koffern.

Urteil unter Anträgen von Anklage und Verteidigung

Mit dem Urteil blieb das Gericht im Wesentlichen nahe am Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf höchstens acht Jahre Freiheitsstrafe plädiert und verlangt, eine Sicherungsverwahrung allenfalls vorzubehalten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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