Allgemein

Schüsse bei Bundeswehrübung: Jetzt schlagen Anwälte Alarm

Übung oder Angriff? Ein Schuss trifft einen Soldaten, niemand soll schuld sein. Jetzt gehen seine Anwälte auf die Barrikaden.

28.10.2026, 16:12 Uhr

Die Anwälte des bei einer Bundeswehrübung in Erding bei München verletzten Soldaten wollen die Einstellung der Vorermittlungen nicht akzeptieren. Alexander Stevens und Holm Putzke kündigten an, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut Beschwerde einzulegen.

Ein Jahr nach dem Vorfall hatte die Behörde ihre Vorprüfung beendet. Nach der Auswertung der Ereignisse rund um die Übung „Marshal Power“ kamen Staatsanwaltschaft und Bayerisches Landeskriminalamt zu dem Schluss, dass weder Angehörigen der Bundeswehr noch beteiligten Polizeikräften strafbares Verhalten nachzuweisen sei. Auch eine Strafanzeige gegen eingesetzte Beamte blieb ohne Folgen.

Anwälte sprechen von dauerhafter Entstellung

Nach Angaben von Stevens hat sein Mandant den Einsatz zwar überlebt, aber eine dauerhafte Entstellung erlitten. Der Anwalt erklärte, der Soldat werde jeden Morgen beim Blick in den Spiegel daran erinnert, dass ihm bei einem Einsatz für sein Land ein Polizist ins Gesicht geschossen habe. Umso unverständlicher sei aus Sicht der Verteidigung, dass es aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht einmal genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines regulären Ermittlungsverfahrens gebe.

Die Anwälte verweisen außerdem darauf, dass nach ihrem Kenntnisstand drei Polizeibeamte geschossen hätten. Bis heute sei jedoch ungeklärt, wer den Schuss abgab, der den Soldaten traf. Putzke kritisierte, man kenne den Schützen nicht, das Ergebnis stehe aber bereits fest.

Kritik an Kommunikation und Einsatzablauf

Nach Darstellung der Verteidiger war die Polizei im Vorfeld über die groß angelegte Militärübung informiert worden. Offenbar seien entscheidende Hinweise jedoch nicht bei allen eingesetzten Kräften angekommen. Wenn wichtige Informationen nicht an die zuständigen Personen weitergegeben würden, müsse geklärt werden, wer dafür verantwortlich sei. Stattdessen würden aus Sicht der Anwälte praktisch sämtliche Beteiligten entlastet.

Zugleich betonten die Juristen, selbstverständlich gelte auch für Polizeibeamte die Unschuldsvermutung. Dennoch sei es ein fatales Signal, wenn nach Schüssen aus Polizeiwaffen nicht einmal ein ordentliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werde.

Übung oder Ernstfall?

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Oktober 2025 während der Bundeswehrübung. Zeugen hielten einen bewaffneten Bundeswehrangehörigen für eine Bedrohung und alarmierten die Polizei. Nach Darstellung der Ermittler war die Lage für beide Seiten vor Ort äußerst unübersichtlich.

Die Polizeibeamten seien davon ausgegangen, dass ein unmittelbarer Angriff bevorstehe. Die Soldaten wiederum hätten die Situation offenbar als nicht angekündigtes Übungsszenario verstanden, bei dem auch externe Kräfte – in diesem Fall die Polizei – beteiligt seien.

Laut Ermittlern eröffnete ein Soldat in dem Glauben, es handele sich um eine Übung, mit Platzpatronen das Feuer auf die Beamten. Da die Polizisten nicht wussten, dass nur Platzmunition verwendet wurde, werteten sie die Schüsse als echten Angriff und feuerten mit scharfer Munition zurück. Dabei wurde der Soldat durch einen Streifschuss im Gesicht verletzt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen