Bayern führt den Wassercent ein
Ab dem 1. Juli erhebt nun auch Bayern eine Abgabe auf die Entnahme von Grundwasser. Für Verbraucher im Freistaat bedeutet das im Schnitt Mehrkosten von etwa fünf Euro pro Jahr. Zwar beginnt die Erfassung bereits jetzt, die ersten Zahlungen werden nach Angaben des Umweltministeriums aber erst 2027 fällig.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatte die neue Abgabe bereits im Vorfeld als wichtigen Schritt für den Schutz des Grundwassers bezeichnet. Ziel sei es, einen sparsameren Umgang mit Wasser zu fördern.
Künftig werden für entnommenes oder verbrauchtes Grundwasser pauschal zehn Cent pro Kubikmeter fällig. Allerdings gilt eine Freimenge, außerdem sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Genau diese Regelungen sowie der Verzicht auf eine generelle Pflicht zum Einbau von Wasserzählern stoßen auf Kritik.
Wer zahlen muss
Grundsätzlich betroffen sind alle, die in Bayern Grundwasser fördern oder nutzen. Dazu zählen Wasserversorger, Zweckverbände, Betreiber eigener Brunnen sowie Unternehmen und Industriebetriebe. Zahlungspflichtig wird allerdings nur, wer mehr als 5.000 Kubikmeter pro Jahr entnimmt.
Privathaushalte bekommen die Abgabe nicht direkt vom Staat in Rechnung gestellt. Sie wird zunächst bei den Wasserversorgern erhoben, die die Kosten voraussichtlich an ihre Kunden weitergeben. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von knapp 140 Litern pro Person täglich ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger ein Plus von rund fünf Euro im Jahr.
Welche Ausnahmen gelten
Die Freimenge von 5.000 Kubikmetern gilt nicht für einzelne Haushalte, sondern etwa für Versorger, Verbände, Brunnennutzer sowie Betriebe. Bezahlt werden muss also nur für Mengen, die darüber hinausgehen.
Hinzu kommen weitere Ausnahmen: Kein Wassercent fällt unter anderem an für Wasser im landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Versorgung von Nutztieren, für Fischerei, Kühlzwecke oder für Anwendungen im Bereich erneuerbarer Energien, etwa bei Wärmepumpen.
Für Landwirte bedeutet das konkret: Wasser für Tiere auf dem Hof bleibt abgabenfrei, für die Bewässerung von Feldern wird die Gebühr dagegen fällig. Auch die Nutzung von Oberflächenwasser aus Flüssen oder Seen bleibt grundsätzlich kostenlos – außer wenn es zur Trinkwassergewinnung eingesetzt wird.
Wie der Verbrauch festgestellt wird
Ein besonders umstrittener Punkt ist die Ermittlung der entnommenen Wassermengen. Die Staatsregierung hält an ihrer Linie fest: Eine flächendeckende Pflicht zum Einbau von Zählern wird es nicht geben. Laut Kabinettsbericht reicht es aus, die tatsächlich entnommene Menge glaubhaft nachzuweisen. Dabei setze man auf Vertrauen und Eigenverantwortung.
Wofür das Geld verwendet werden soll
Die Einnahmen aus dem Wassercent sollen zweckgebunden eingesetzt werden. Geplant ist, damit Maßnahmen zum Schutz von Wasser und Trinkwasser, Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität sowie nachhaltige Bewässerungskonzepte zu finanzieren. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rechnet mit Einnahmen von etwa 80 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Regelungen im Gesetz
Das Gesetz enthält noch weitere Vorgaben. So wird festgeschrieben, dass Wasserentnahmen für die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Außerdem müssen Behörden künftig informiert werden, wenn eine bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwassernutzung übertragen werden soll.
Umweltminister Glauber machte deutlich, dass Wasserrechte nicht wie eine Handelsware behandelt werden sollen. Eine Privatisierung von Wasser werde es in Bayern nicht geben.
Kompromiss mit anhaltender Kritik
Ein Wasserentnahmeentgelt gibt es bereits in 13 Bundesländern, teilweise schon seit vielen Jahren. Die Höhe variiert deutlich und kann bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter betragen. In Bayern hatten CSU und Freie Wähler lange um eine Einigung gerungen, bevor sie sich auf das jetzige Modell verständigten.
Kritik gibt es dennoch weiterhin. Der Bund Naturschutz bemängelt, dass viele landwirtschaftliche und industrielle Betriebe wegen der Freimenge gar nicht belastet würden und der Wassercent deshalb nur eine begrenzte Lenkungswirkung entfalten könne. Auch die zahlreichen Ausnahmen würden den Effekt abschwächen. Zudem sehen Kritiker beim Schutz von Tiefengrundwasser weiterhin Defizite.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber