Bayern

Toter Siebenjähriger, verletzter Pfleger: Prozess neu

Kind getötet, Urteil wackelt: Warum der schockierende Fall jetzt vor Gericht in Weiden erneut verhandelt wird

27.09.2026, 07:00 Uhr

Drei Jahre nach dem tödlichen Messerangriff eines Jugendlichen auf einen siebenjährigen Jungen im Bezirkskrankenhaus Regensburg wird der Fall am Landgericht Weiden teilweise erneut aufgerollt. Im Mittelpunkt steht diesmal die rechtliche Bewertung der Verletzungen eines Pflegers, der bei dem Angriff eingeschritten war. Wie das Gericht mitteilte, startet das nicht öffentliche Verfahren am Montag, 28. September.

Der Angeklagte, der zur Tatzeit 14 Jahre alt war, war im Februar 2025 wegen Mordes an dem Kind, versuchten Mordes an einem Lehrer sowie fahrlässiger Körperverletzung an dem Pfleger zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Dieses Urteil wurde jedoch im Dezember 2025 vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben und zur erneuten Prüfung an das Landgericht Weiden zurückverwiesen.

Hintergrund der Tat

Nach den Feststellungen der Jugendkammer soll der Jugendliche während seines Aufenthalts als Patient im Bezirkskrankenhaus den Entschluss gefasst haben, schon länger bestehende Tötungsgedanken umzusetzen. Nach einem Besuch bei seinen Eltern habe er zwei Messer unbemerkt auf das Klinikgelände gebracht.

Am 26. Oktober 2023 griff der damals 14-Jährige laut Gericht zunächst überraschend einen 63 Jahre alten Lehrer in der Klinik an und stach danach mehrfach auf den siebenjährigen Jungen ein. Das Kind überlebte den Angriff nicht, der Lehrer wurde lebensgefährlich verletzt. Ein Pfleger, der den Täter stoppte und ihm das Messer abnahm, zog sich dabei ebenfalls Verletzungen zu.

Darum geht es bei der neuen Verhandlung

Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass die Vorinstanz die Tat zum Nachteil des Pflegers lediglich als fahrlässige Körperverletzung gewertet hatte. Nun soll eine andere Jugendkammer prüfen, ob stattdessen ein versuchtes Tötungsdelikt in Betracht kommt.

Weil dieser Punkt Einfluss auf das Strafmaß haben kann, wurde auch der Strafausspruch aufgehoben. Über die Höhe der Jugendstrafe muss daher neu entschieden werden. Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Geladen sind 15 Zeugen und vier Sachverständige. Mit einem Urteil wird voraussichtlich am 14. Oktober gerechnet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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