Politik

Warum selbst Kerkeling und Maaßen AfD-Verbot wollen

AfD-Verbot neu auf dem Prüfstand: Experten im Thüringer Landtag – und warum plötzlich auch Hape Kerkeling auftaucht.

27.09.2026, 05:00 Uhr

Thüringer Landtag berät über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Das Thema ist politisch brisant und sorgt seit Langem für heftige Auseinandersetzungen: Am Mittwoch befasst sich der Thüringer Landtag mit der Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD angestoßen werden sollte. Zur Anhörung werden nicht nur zahlreiche Fachleute erwartet, sondern auch prominente Gäste wie Entertainer Hape Kerkeling und der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Das Interesse ist groß: Nach Angaben des Landtags haben sich bereits rund 50 Journalistinnen und Journalisten angemeldet.

Neben den bekannten Namen nehmen auch Juristinnen, Juristen und Sachverständige teil, unter anderem aus dem Umfeld des Instituts für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Ort der Debatte ist dabei besonders symbolträchtig: In Thüringen gilt der AfD-Landesverband um Björn Höcke als besonders weit rechts stehend.

Bereits im Frühjahr 2021 wurde die Thüringer AfD als erster Landesverband der Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Seitdem wird immer wieder darüber gestritten, ob ein Parteiverbot gegen die AfD eingeleitet werden sollte. Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen könnten. Dennoch bleibt unter Fachleuten offen, wie aussichtsreich ein solches Verfahren tatsächlich wäre.

Worum geht es bei der Anhörung?

Anlass ist ein Antrag der Linken im Thüringer Landtag. Die Fraktion fordert, dass die Landesregierung sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens starkmacht. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Christian Schaft, begründet den Vorstoß damit, dass die AfD aus seiner Sicht grundlegende Prinzipien des Grundgesetzes angreife, insbesondere die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Hans-Georg Maaßen
Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat als Redner bei etlichen AfD-Veranstaltungen gesprochen. (Archivbild) Quelle: Christian Charisius/dpa

Nach seinen Worten soll die Anhörung die Debatte bewusst öffentlich führen und zugleich dazu beitragen, bislang zögerliche Kräfte von einem solchen Schritt zu überzeugen. Ziel sei es, dass Thüringen im Bundesrat aktiv wird und die verfassungsrechtlichen Mittel nutzt, die als Lehre aus der deutschen Geschichte geschaffen wurden.

Warum sind Kerkeling und Maaßen dabei?

Hape Kerkeling wurde auf Wunsch der Linken eingeladen, Hans-Georg Maaßen auf Initiative der AfD-Fraktion. Schaft begründete die Einladung Kerkelings damit, dass die Diskussion nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch geführt werden müsse. Kerkeling hatte beim Gedenken an die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald eindringlich über das Schicksal seines Großvaters gesprochen, der dort als politischer Häftling Zwangsarbeit und Misshandlungen erlitten hatte.

Die AfD verweist bei der Einladung Maaßens auf dessen frühere Funktion als Verfassungsschutzpräsident und die damit verbundene Fachkenntnis. Maaßen war in jüngerer Zeit mehrfach als Redner bei AfD-Veranstaltungen aufgetreten. Daniel Haseloff, stellvertretender Vorsitzender der Thüringer AfD-Fraktion, hält die Anhörung allerdings für entbehrlich. Selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommen sollte, rechne seine Fraktion damit, dass dieses keinen Erfolg hätte.

Wie ist der Stand der Debatte?

Ob die AfD verboten werden sollte, ist seit Jahren umstritten. Befürworter sehen in der Partei eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Kritiker eines Verbots bezweifeln dagegen, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht am Ende erfolgreich wäre. Vertreter der AfD selbst werten die Forderungen als Versuch, eine Oppositionspartei politisch auszuschalten.

Neue Dynamik bekam die Diskussion zuletzt auch mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich dafür aus, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren zu prüfen. Mehrere Verfassungsrechtler bewerteten diesen Vorschlag positiv. Auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir plädierten für einen Antrag, der insbesondere die klar völkisch geprägten Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg in den Blick nimmt.

Können auch einzelne Landesverbände verboten werden?

Nach geltender Rechtslage könnte das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Verbotsverfahrens nicht nur die Gesamtpartei, sondern auch einzelne rechtlich oder organisatorisch selbstständige Teile einer Partei verbieten. Darauf verweist Paragraf 46 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht.

Einige Staatsrechtler halten die Erfolgsaussichten bei einzelnen Landesverbänden sogar für größer als bei der Bundespartei insgesamt. Ihrer Einschätzung nach ist die Beweislage insbesondere bei Verbänden wie in Thüringen oder Sachsen-Anhalt günstiger, weil dort radikalere Positionen vertreten würden als auf Bundesebene.

Nicht abschließend geklärt ist allerdings, ob sich ein Verbotsantrag von Beginn an direkt gegen einzelne Landesverbände richten kann. Mehrere Verfassungsrechtler halten das zwar für juristisch vertretbar, sehen aber gewisse Risiken. Einen solchen Antrag könnten in jedem Fall nur Bundesorgane stellen, also die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat.

Unterschiedliche Positionen in den Ländern

Die Bundesländer bewerten ein mögliches Verbotsverfahren bislang nicht einheitlich. Während sich etwa Bremen und Schleswig-Holstein offen zeigen, gibt es andernorts größere Vorbehalte. In Thüringen unterstützt inzwischen auch die frühere BSW-Landesvorsitzende und heutige Vize-Ministerpräsidentin Katja Wolf nach ihrer Trennung von der Wagenknecht-Partei die Forderung, dass sich die Landesregierung für ein solches Verfahren einsetzen sollte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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