Vor dem Amtsgericht München muss sich eine 58 Jahre alte Erzieherin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in elf Fällen verantworten. Die Frau soll Kinder in einer Krippengruppe körperlich und seelisch misshandelt haben. Zum Prozessauftakt schwieg die Angeklagte zu den Vorwürfen.
Zeugin schildert unter Tränen schwere Vorwürfe
Einer ehemaligen Kollegin kamen im Zeugenstand die Tränen, als sie beschrieb, was die Angeklagte den Kleinkindern angetan haben soll. Sie sprach von Todesdrohungen, körperlicher Gewalt, verweigertem Essen, unterlassener Pflege sowie Beleidigungen, teils auch mit rassistischem Inhalt. Die Zeugin sagte, sie habe das Verhalten nicht mehr mit ansehen können und sich schuldig gefühlt, den Kindern nicht geholfen zu haben.
Ermittlungen schwierig, aber laut Polizei klares Gesamtbild
Zunächst sagte eine Sachbearbeiterin der Polizei aus. Sie schilderte die Ermittlungen als schwierig, weil die betroffenen Kinder sehr jung und die Eltern stark aufgewühlt gewesen seien. Vor allem durch Aussagen von Kolleginnen habe sich am Ende aber ein klares Bild ergeben. Wiederholt genannt worden seien unter anderem verweigertes Essen, grobes Anfassen, Anschreien sowie das absichtliche Weitertragen voller Windeln oder durchnässter Kleidung.
Anklage: Todesdrohungen und körperliche Übergriffe
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die Erzieherin, die eine Krippengruppe mit ein- bis dreijährigen Kindern leitete, ein zweijähriges Kind mehrfach mit den Worten „ich töte dich“ oder „ich bring dich um“ bedroht haben.
Zudem soll sie einen ebenfalls zweijährigen Jungen am Handgelenk gepackt und zu Boden geschleudert haben. Das Kind erlitt dabei eine Radiusköpfchensubluxation, also eine schmerzhafte und behandlungsbedürftige Verletzung. In einem weiteren Fall soll sie ein Kind so grob auf seinem Stühlchen an den Tisch geschoben haben, dass es sich die Lippe aufschlug.
Vorwürfe reichen auch bis zu rassistischen Erniedrigungen
Laut Anklage soll die 58-Jährige Kinder wiederholt beleidigt und herabgewürdigt haben, teils wegen ihrer Herkunft oder fehlender Deutschkenntnisse. So soll sie zu einem Kind mit indischer Abstammung gesagt haben, Inder seien schmutzig und würden stinken. Einem anderen Kind soll sie aus Abneigung das Gesicht nicht mit einem frischen Tuch, sondern mit einem Bodenputzlappen abgewischt haben.
Taten sollen sich über Monate erstreckt haben
Nach den Ermittlungen sollen sich die Vorfälle zwischen April 2024 und Juli 2025 ereignet haben. Betroffen waren überwiegend Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau Kinder, denen sie ablehnend gegenüberstand, in zunächst unregelmäßigen, später offenbar häufigeren Abständen körperlich und verbal bestrafte. Die betroffenen Kinder sollen dadurch körperliche und seelische Schmerzen erlitten haben.
Das Betreuungskonzept der Einrichtung sah ausdrücklich vor, alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft respektvoll zu behandeln und ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Experten verweisen auf klares Gewaltverbot
Kinderschutz-Experte Jörg Maywald betonte, Kinder hätten seit dem Jahr 2000 ein Recht auf Pflege und Erziehung ohne Gewalt, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen. Gewalt dürfe weder in körperlicher noch in psychischer Form ein legitimes Erziehungsmittel sein. Für pädagogische Fachkräfte gälten dabei besonders strenge Maßstäbe.
Fachleute nennen auch strukturelle Ursachen
Warum Fachkräfte Grenzen überschreiten, erklären Expertinnen und Experten nicht nur mit individuellem Fehlverhalten. Nach Einschätzung von Verdi-Vertreterin Elke Alsago spielen häufig auch Personalmangel, Stress, mangelnde Qualifikation, schlechte Leitung, fehlende Reflexion und eine belastete Einrichtungskultur eine Rolle. Die Wissenschaftlerin Regina Remsperger-Kehm verweist zudem auf persönliche Belastungen, biografische Erfahrungen und fehlende Emotionsregulation in eskalierenden Situationen.
Auch frühere Kita-Leiterin stand im Fokus
Neben der Erzieherin geriet auch die Leiterin der Kindertagesstätte ins Visier der Ermittler. Ihr wurde vorgeworfen, mehrfach über Vorfälle informiert worden zu sein, ohne zum Schutz der Kinder einzugreifen. Gegen sie stand deshalb der Vorwurf der Beihilfe durch Unterlassen im Raum.
Das Verfahren gegen die Leiterin wurde inzwischen vorläufig eingestellt. Voraussetzung sind nach Gerichtsangaben die Zahlung einer Geldauflage sowie die Teilnahme an einem Kurs zur Gewaltprävention für Kita-Leitungen.
Urteil Mitte Oktober erwartet
Das Schöffengericht will sein Urteil Mitte Oktober verkünden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber