Verwaltungsgericht München verhandelt drei Klagen gegen Grenzkontrollen
Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen stehen erneut auf dem Prüfstand. Vor dem Verwaltungsgericht München wird über die Rechtmäßigkeit von Personenkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich gestritten. Diesmal geht es gleich um drei Kläger, die sich gegen Maßnahmen der Bundespolizei im deutsch-österreichischen Grenzraum wenden.
Einer von ihnen ist Werner Schroeder, Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck. Er lebt in München und pendelt regelmäßig, mindestens einmal pro Woche oder häufiger, mit dem Zug zu seinem Arbeitsplatz nach Innsbruck. Im vergangenen Jahr wurde er bei einer Fahrt kontrolliert; nachdem er seinen Ausweis nicht vorgezeigt hatte, wurde auch seine Tasche durchsucht.
Schroeder hält diesen Eingriff für rechtswidrig. Aus seiner Sicht verstoßen die aus seiner Sicht systematischen Kontrollen an den Binnengrenzen gegen europäisches Recht und sind nicht mit den Vorgaben des Schengener Grenzkodex vereinbar. Er will deshalb nicht nur gerichtlich feststellen lassen, dass die Kontrolle im vergangenen Jahr unzulässig war. Mit einem Eilantrag verlangt er außerdem, künftig nicht mehr kontrolliert zu werden. Komme es dennoch erneut dazu, könnten aus seiner Sicht sogar Zwangsgelder gegen die Bundespolizei in Betracht kommen. Schroeder formuliert seine Kritik deutlich und fragt, wie viele rechtswidrige Handlungen Betroffene eigentlich hinnehmen müssten.
Auch der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr klagt gegen die Grenzkontrollen. Er war nach eigenen Angaben mehrfach im Bereich Rosenheim kontrolliert worden. Niedermayr befürchtet, dass dabei vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen werde, und bezeichnet die Maßnahmen als politische Willkür, die man nicht dulden könne.
Ein weiterer Kläger ist Abdulhamid A. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor. Er geht davon aus, insbesondere wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.
Das Verwaltungsgericht München will sein Urteil am Donnerstag bekanntgeben. Bereits jetzt hat das Gericht angekündigt, die Berufung gegen die Entscheidung zuzulassen. Es ist nicht das erste Verfahren zu den umstrittenen Kontrollen: In der Vergangenheit wurden entsprechende Maßnahmen bereits mehrfach für unzulässig erklärt.
Grenzkontrollen gibt es an allen deutschen Landesgrenzen seit dem 16. September 2024 wieder bei Einreisen nach Deutschland. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um unerlaubte Einreisen stärker einzudämmen. Inzwischen wurden die Maßnahmen dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber