Karlsruher Richter erklären Nürnberger Durchsuchung für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Durchsuchungsaktion der bayerischen Justiz in Nürnberg aus dem Jahr 2022 für verfassungswidrig erklärt. Die Ermittler hatten damals wegen des Verdachts auf illegale Graffiti Wohnungen mutmaßlicher Angehöriger der linken Szene durchsuchen lassen. Betroffen waren dabei auch die Zimmer von drei Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft.
Polizei öffnete verschlossene Zimmertür
Wie aus dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats hervorgeht, brachen die Beamten unter anderem die verschlossene Zimmertür eines Mitbewohners auf und nahmen dessen Handy mit. Das Gerät erhielt der Betroffene erst nach sechs Wochen zurück. Dagegen zog er nach Karlsruhe und berief sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das Amtsgericht Nürnberg hatte die Maßnahme 2024 gebilligt und sich dabei der Argumentation der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Diese hatte erklärt, bei den Bewohnern handle es sich um Personen aus dem linksextremen Milieu, weshalb die Gefahr bestehe, dass Beweismittel vernichtet oder beiseitegeschafft würden.
Mitbewohner bekommt vor Verfassungsgericht recht
Nachdem eine Beschwerde vor dem Landgericht Nürnberg zunächst erfolglos geblieben war, bekam der Mitbewohner nun vor dem Bundesverfassungsgericht recht. Nach Auffassung der Richter durfte nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass sich mögliche Beweise auch in den Zimmern der Mitbewohner befinden könnten.
Die Entscheidung aus Karlsruhe ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden. Bayern muss dem Mann zudem seine entstandenen Auslagen erstatten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber