Soziale Netzwerke, ausgewählte Gaming-Plattformen und KI-Dienste für Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig erst belegen, dass ihre Angebote sicher sind, bevor Minderjährige sie nutzen dürfen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in Straßburg, ohne einen solchen Nachweis solle es keinen Zugang für junge Nutzer geben.
Nach dem Vorschlag müssten Unter-18-Jährige mit eigenem Konto unter anderem andere Nutzer leicht blockieren oder stummschalten können. Außerdem sollen Profile Minderjähriger standardmäßig privat sein. Der Zugriff auf Standort, Kamera und Mikrofon soll zunächst abgeschaltet bleiben. Auch eigene Livestreams dürften Kinder und Jugendliche demnach nicht starten.
Schutz vor Suchtmechanismen
Die Kommission will zudem verhindern, dass Onlineangebote bewusst so gestaltet werden, dass sie Kinder und Jugendliche an sich binden. Verboten wären demnach personalisierte Empfehlungsfeeds, die junge Menschen in problematische Inhalte lenken können. Ebenso kritisch sieht der Vorschlag endloses Scrollen ohne technische Unterbrechungen, etwa wenn Inhalte nahtlos nachgeladen werden.
Nur Plattformen, die diese Bedingungen erfüllen, sollen Minderjährigen offenstehen. Für Kinder zwischen 3 und 13 Jahren ist vorgesehen, dass sie weder eigene Konten noch eigene Geräte nutzen. Über die Accounts ihrer Eltern könnten sie lediglich kindgerechte Videoplattformen verwenden — und das höchstens eine Stunde täglich.
Für Jugendliche ab 13 Jahren sind zunächst von den Eltern eingerichtete und überwachte "Mini-Konten" geplant, ebenfalls mit einer täglichen Nutzungsgrenze von einer Stunde. Eigene vollwertige Accounts sollen grundsätzlich erst ab 15 Jahren erlaubt sein. Die Anbieter müssten das Alter ihrer Nutzer überprüfen.
Noch keine schnelle Umsetzung
Bevor die Regeln tatsächlich gelten, müssen sich sowohl das Europäische Parlament als auch die 27 Mitgliedstaaten damit befassen. Bis zu einer endgültigen Einführung könnten daher noch viele Monate oder sogar mehrere Jahre vergehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber