Bayern

Nach Demo-Anschlag in München: lebenslang

Urteil nach Münchner Auto-Anschlag: 25-Jähriger bekommt lebenslang – und warum er wohl kaum nach 15 Jahren frei kommt.

06.08.2026, 11:47 Uhr

Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ist damit praktisch stark erschwert.

Der aus Afghanistan stammende Mann wurde unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 23 Fällen sowie wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in 22 Fällen schuldig gesprochen. Weitere Körperverletzungsdelikte wurden nach Gerichtsangaben nicht weiter verfolgt.

Gericht: kein klassischer Radikalisierungsverlauf – aber religiös-politisches Motiv

Nach Überzeugung des Senats wollte der Angeklagte möglichst viele zufällig ausgewählte Menschen angreifen und töten, die er als Ungläubige ansah. Das Gericht geht davon aus, dass er die Tat als Reaktion auf die Lage von Muslimen in islamischen Ländern verstand und sich damit vor Allah, vor sich selbst und vor anderen als guter Muslim beweisen wollte.

Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Mann keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen habe und auch kein geschlossenes islamistisches Weltbild gehabt habe. Dennoch sei sein Handeln eindeutig von einem religiös-politischen Motiv getragen gewesen.

Mit 34 bis 42 km/h in den Demonstrationszug gefahren

Der Mann hatte sich am 13. Februar 2025 mit seinem Kleinwagen durch begleitende Polizeifahrzeuge hindurchgedrängt und war von hinten in den friedlichen Verdi-Demonstrationszug mit rund 1.400 Teilnehmern gefahren. Nach den Feststellungen des Gerichts raste er mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Stundenkilometern in die Menge.

Als erste wurden die zweieinhalbjährige Hafsa und ihre Mutter Amel erfasst. Beide wurden rund zehn Meter durch die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie starben. Insgesamt wurden 43 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Viele Betroffene leiden bis heute massiv unter körperlichen oder psychischen Folgen, einige sind weiterhin arbeitsunfähig.

Beweislage laut Gericht erdrückend

Der Staatsschutzsenat wertete die Beweislage als eindeutig. Der Angeklagte war noch am Steuer seines weißen Kleinwagens festgenommen worden. Hinzu kamen Aufnahmen von Überwachungskameras und zahlreiche Zeugenaussagen. Für das Gericht war klar, dass die Tat auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt war.

Obwohl der Angeklagte im Prozess schwieg, sah das Gericht zahlreiche Hinweise auf seine Motivation. Demnach wandte er sich Ende 2024 unter dem Einfluss konservativer, teils antiwestlich auftretender Geistlicher stärker dem Islam zu. Er änderte seinen Lebensstil, betete fünfmal täglich und zeigte sich zunehmend intolerant gegenüber weniger gläubigen Menschen.

Wenige Minuten vor der Tat überwies er nach Gerichtsangaben noch offene Geldbeträge an Gläubiger. Außerdem sprach er in einer Sprachnachricht an seine Tante das islamische Glaubensbekenntnis. Während der Fahrt soll er eine Gebetskette zwischen den Fingern gehalten und eine Hand auf einen Koran gelegt haben. In der Haft äußerte er laut Gericht wiederholt den Wunsch, als Märtyrer zu sterben. Auch der erhobene rechte Zeigefinger bei Festnahme und Prozessbeginn wurde thematisiert – eine Geste, die religiös verstanden werden kann, aber auch von Islamisten als Erkennungszeichen genutzt wird.

Verteidigung wollte 15 Jahre Haft und Psychiatrie

Die Bundesanwaltschaft hatte wie nun das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf 15 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie. Sie verwies dabei auf Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Deutliche Worte des Vorsitzenden Richters

Zum Ende der rund zweistündigen Urteilsbegründung wandte sich der Vorsitzende Richter direkt an den Angeklagten. Solche Taten seien nicht gottgefällig, sondern sinnlos, brutal und menschenverachtend. Zugleich betonte das Gericht, dass der Täter Muslimen, Ausländern und Minderheiten damit schweren Schaden zugefügt habe, weil rechte und rechtsextreme Kreise solche Verbrechen nutzten, um Hass zu schüren.

Besonderen Respekt zollte der Senat der Familie der beiden Todesopfer. Sie hatte schon kurz nach der Tat dazu aufgerufen, den Tod von Mutter und Tochter nicht politisch zu instrumentalisieren. In einem im Prozess verlesenen Brief machte die Familie deutlich, dass an der Tat nichts Religiöses, nichts Menschliches und nichts Ehrenhaftes gewesen sei. Ihr Urteil über den Täter fiel vernichtend aus: Er sei ein feiger Kindermörder.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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