Im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal in der Münchner Ausländerbehörde hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen drei mutmaßlich Beteiligte erhoben. Beschuldigt sind eine frühere Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats, ihr Ehemann sowie ein 31 Jahre alter Mann.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I sollen sich die drei zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, um vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung in zahlreichen Fällen unrechtmäßig Aufenthaltstitel zu verschaffen. Die Vorwürfe umfassen unter anderem Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und das Einschleusen von Ausländern.
Hohe Bargeld- und Edelmetallfunde
Die ehemalige KVR-Mitarbeiterin und ihr Mann befinden sich seit Dezember in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung stellten Ermittler laut Staatsanwaltschaft 100.000 Euro Bargeld sowie 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sicher.
Der heute 36-jährigen Frau wird vorgeworfen, zwischen September 2024 und Mai 2025 in 85 Fällen Aufenthaltsgenehmigungen und weitere Bescheinigungen für Vietnamesen ausgestellt zu haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nach Kenntnis der Beschuldigten nicht vorlagen. Für die Dokumente sollen die Antragsteller jeweils mindestens einen Betrag im fünfstelligen Bereich bezahlt haben.
Dem Ehemann wird zur Last gelegt, gefälschte slowenische Aufenthaltstitel hergestellt oder deren Beschaffung organisiert zu haben. Zudem soll er den Kontakt zu den vietnamesischen Antragstellern hergestellt und sie an seine Frau weitergeleitet haben. Der 31-Jährige soll das Paar in mehreren der 85 Fälle unterstützt haben, indem er Antragsteller empfing, das vereinbarte Geld entgegennahm und an die Ex-Mitarbeiterin weitergab.
Frühere Urteile brachten neue Ermittlungen ins Rollen
Bereits zu Jahresbeginn hatte das Landgericht München I zwei ehemalige Beschäftigte der Ausländerbehörde rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ein Dienstleister für Migranten erhielt wegen Bestechung, Betrugs und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Gegen sieben weitere Personen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin ermittelt.
Aus diesem Verfahren gingen auch die Ermittlungen gegen die nun angeklagten drei Beschuldigten hervor. Ob es zu einem Prozess kommt, muss die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I entscheiden. Gegen fünf weitere Verdächtige dauern die Ermittlungen demnach noch an. Auch gegen die vietnamesischen Antragsteller wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion