Bayern

Bayern kippt Pflicht für beglaubigte Kopien

Weniger Papierkram? Bayerns neue Bürokratie-Reform klingt gut – doch ein Punkt dürfte jetzt besonders für Zoff sorgen.

19.05.2026, 14:37 Uhr

Bayern vereinfacht Behördengänge deutlich

In Bayern sollen Bürgerinnen und Bürger bei Anträgen an Behörden künftig weniger Unterlagen einreichen müssen. Beglaubigte Kopien werden nach Angaben der Staatsregierung künftig nicht mehr verlangt. Auch eine Geburtsurkunde soll dort, wo sie bisher erforderlich war, durch den Personalausweis ersetzt werden können. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach nach einer Kabinettssitzung in München von einer spürbaren Entlastung.

Die Änderungen sind Teil des fünften Modernisierungsgesetzes, das das Kabinett beschlossen hat. Bevor die Neuregelungen in Kraft treten, stehen allerdings noch eine Verbändeanhörung und die Zustimmung des Landtags aus.

Herrmann sieht "Rechtsgeschichte"

Besonders weitreichend ist aus Sicht Herrmanns eine weitere Bestimmung des Gesetzes: Künftig sollen in bestimmten Fällen auch Entscheidungen mit Ermessensspielraum von Künstlicher Intelligenz getroffen werden dürfen. Der CSU-Politiker bezeichnete das als Novum und sprach von einem historischen Schritt im Recht.

Bislang liegen solche Entscheidungen ausschließlich bei Behördenmitarbeitern. Gemeint sind Fälle, in denen das Gesetz mehrere Möglichkeiten zulässt und die zuständige Stelle verschiedene Aspekte abwägen muss, bevor sie zu einer Entscheidung kommt.

Nach Ansicht Herrmanns kann der Einsatz von KI dazu beitragen, Verwaltungsverfahren in einzelnen Bereichen schneller, einheitlicher und effizienter abzuwickeln. Als mögliche Einsatzfelder nannte er unter anderem einfache Baugenehmigungen, die Zulassung von Veranstaltungen und Kfz-Anmeldungen.

Kritik an Vorteilen für Investoren möglich

Widerspruch könnte dagegen eine andere geplante Neuerung auslösen. Das Gesetz sieht Erleichterungen für Investoren in Genehmigungsverfahren vor. Wenn für ein Bauvorhaben sämtliche Unterlagen eingereicht wurden, soll ein sogenannter Sicherungsbescheid beantragt werden können. Dieser hätte zur Folge, dass spätere Änderungen im Verfahren dem Antragsteller nicht mehr zum Nachteil gereichen.

Herrmann verwies dabei beispielhaft auf Situationen, in denen nachträglich geschützte Tierarten wie etwa Luchse oder Fledermäuse eine Rolle spielen und deshalb zusätzliche Gutachten verlangt werden. Gerade an diesem Punkt dürfte das Vorhaben Konfliktpotenzial bergen, etwa bei Umwelt- und Tierschutzverbänden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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