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Wer tötete die dreifache Mutter? Jetzt das Urteil

Vier Kopfschüsse, zwei Kinder als Zeugen – wer tötete die Mutter? Ex-Partner und Ziehsohn geraten jetzt ins Visier.

16.06.2026, 03:30 Uhr

Lebenslange Haft nach Auftragsmord an dreifacher Mutter – Verteidigung kündigt Revision an

Im Augsburger Mordprozess ist ein 30 Jahre alter Mann wegen eines Auftragsmords an einer dreifachen Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sprach den Angeklagten des Mordes schuldig und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die 30-jährige Frau war im Mai 2025 in ihrer Wohnung mit vier Schüssen in den Kopf getötet worden. Zwei ihrer drei kleinen Kinder waren dabei im Haus und mussten die Tat miterleben. Die damals acht Jahre alte Tochter fand ihre Mutter blutüberströmt auf dem Boden und rief verzweifelt die Großmutter an. Auch ein eineinhalbjähriger Sohn befand sich im Haus. Der Vorsitzende Richter Michael Eberle sprach von einer „Hinrichtung der Mutter vor den Augen der Kinder“ und nannte die Tat „brutal und grausam“.

Gericht sieht Ex-Partner als Auftraggeber

Nach Überzeugung der Strafkammer wurde das Verbrechen vom früheren Lebensgefährten der Frau veranlasst. Der 43-Jährige soll die Pistole und die Munition beschafft und dem Täter 1.000 Euro für die Tat versprochen haben. Bei dem Verurteilten handelt es sich um den Ziehsohn des 43-Jährigen aus einer früheren Beziehung.

Zwei der drei Kinder der Getöteten stammen aus der Beziehung mit dem 43-Jährigen. Die Frau hatte sich rund einen Monat vor dem Verbrechen von ihm getrennt. Nach Ansicht des Gerichts ließ der Mann aus Eifersucht zunächst seinen Ziehsohn wie einen Detektiv auf die Frau ansetzen, bevor es zu dem Mordplan gekommen sein soll. Richter Eberle beschrieb den Ex-Partner als „dominant“, „manipulativ“ und „aggressiv“. Demnach soll er die Frau schon vor und nach der Trennung immer wieder massiv herabgewürdigt und beleidigt haben.

Tochter sagte per Video als Zeugin aus

Das Verbrechen löste in Augsburg und darüber hinaus Entsetzen aus. Die älteste Tochter der Getöteten, die inzwischen neun Jahre alt ist, musste im Prozess als Zeugin aussagen. Um ihr eine direkte Begegnung mit dem mutmaßlichen Täter zu ersparen, wurde sie per Video aus einem anderen Raum des Justizgebäudes zugeschaltet.

Das Mädchen schlief in der Tatnacht in einem Zimmer direkt neben der Küche, in der die Schüsse fielen. Nach den Feststellungen des Gerichts sah sie den Täter und beobachtete auch die Schüsse. Zunächst habe sie gedacht, es handele sich um Silvesterraketen. Bei ihrer Aussage machte sie jedoch auch konkrete Angaben, die auf den angeklagten 30-Jährigen hindeuteten. Wegen der Folgen der Tat ist das Kind in Therapie und nach Einschätzung des Gerichts wohl noch lange traumatisiert.

Staatsanwaltschaft setzte sich durch

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte. Wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld wäre eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren deutlich erschwert, sofern das Urteil rechtskräftig wird.

Die Verteidigung des angeklagten Deutschen hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Anwälte vertreten die Auffassung, nicht ihr Mandant, sondern der Ex-Partner der Frau habe die Schüsse selbst abgegeben. Nach dem Urteil kündigten sie Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

Mehr als vier Monate Verhandlung

Das Landgericht hatte sich über mehr als vier Monate mit dem Fall befasst. In rund 20 Verhandlungstagen verdichteten sich laut Gericht die Hinweise auf einen beauftragten Mord. Der Vorsitzende Richter Michael Eberle sagte, man habe in dem Verfahren „jeden Stein mehrfach umgedreht“.

Zu den belastenden Indizien gehörte auch eine Mütze des Angeklagten, an der Blutspuren des Opfers gefunden wurden. Zunächst erklärte der 30-Jährige, er habe die Mütze bei Reparaturarbeiten im Haus der Frau vergessen und später zurückerhalten. Diese Darstellung brach jedoch zusammen, nachdem Ermittler herausfanden, dass das Modell zum angeblichen Zeitpunkt der Arbeiten noch gar nicht im Handel gewesen war.

Später behauptete der Mann, sein Ziehvater habe die Frau selbst erschossen und ihm anschließend die Waffe gegeben, damit er sie verschwinden lasse. Die blutverschmierte Pistole habe er dann in seiner Mütze versteckt. Das Gericht schenkte dieser und auch anderen Einlassungen des Angeklagten keinen Glauben.

Ex-Partner weiter in Untersuchungshaft

Der 43-Jährige war zunächst noch als Zeuge in dem Prozess vernommen worden. Während des laufenden Verfahrens wurde er dann wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen. Er sitzt inzwischen ebenso wie sein Ziehsohn in Untersuchungshaft.

Nach dem Urteil gilt es als wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Anklage wegen Anstiftung zum Mord erhebt. In diesem Fall droht ihm ebenfalls lebenslange Haft, weil ein Anstifter nach dem Strafgesetzbuch grundsätzlich wie ein Täter bestraft wird.

Richter Eberle gab dem verurteilten 30-Jährigen zum Abschluss mit auf den Weg, er habe in einem möglichen weiteren Prozess die Gelegenheit, den Kindern des Opfers und deren Großeltern die Hintergründe der Tat zu erklären. Seine Aufforderung lautete: „Tun Sie endlich das Richtige, versuchen Sie es mit der Wahrheit.“

Proteste vor dem Gericht

Während des Verfahrens demonstrierten Aktivistinnen vor dem Gerichtsgebäude gegen Gewalt an Frauen und gegen Femizide, also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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