Allgemein

Warum jetzt mehr Landräte den Krisenfall proben

Seit der Ahrtal-Flut stürmen Landräte und OBs Krisenkurse. Was sie dort lernen sollen – und warum Minister jetzt handeln.

11.07.2026, 05:00 Uhr

Immer mehr Landräte und weitere Entscheidungsträger greifen auf die Krisenmanagement-Schulungen des Bundes für den Katastrophenfall zurück. Beobachter sehen einen Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021, bei der 135 Menschen starben und mehrere Hundert verletzt wurden. Damals gerieten vor allem das Krisenmanagement des Landkreises Ahrweiler unter dem damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) sowie das Vorgehen des früheren rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) massiv in die Kritik.

Akademie im Ahrtal verzeichnet deutlich mehr Teilnehmer

Nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nahmen im vergangenen Jahr 3.656 Führungskräfte aus Bund, Ländern und Kommunen an Kursen der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler teil. Im Jahr davor waren es 2.329, 2022 lag die Zahl bei 1.845. Wegen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe lassen sich frühere Jahre nur eingeschränkt vergleichen.

Die Akademie befindet sich mitten im Ahrtal. Zwar blieb sie wegen ihrer erhöhten Lage von den Wassermassen weitgehend verschont, ein normaler Betrieb war wegen der schweren Schäden im Umfeld aber zunächst nicht möglich. Unmittelbar nach der Katastrophe stellte die Einrichtung ihre Räume außerdem der Technischen Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler zur Verfügung.

Schulungen sind bislang freiwillig

Für den Katastrophenschutz sind in Deutschland grundsätzlich die Länder zuständig. Auch die Bewältigung akuter Schadenslagen liegt bei Ländern und Kommunen. Bei Bedarf können sie Unterstützung des Bundes anfordern, etwa durch Bundespolizei oder Bundeswehr. Der Bund selbst trägt die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Bundestag
Leon Eckert kümmert sich in der Grünen-Bundestagsfraktion um das Thema Katastrophenschutz. (Archivfoto) Quelle: Michael Kappeler/dpa

Die Teilnahme an den BABZ-Schulungen ist für Verantwortliche bislang freiwillig. Das Angebot umfasst teils Online-Formate und behandelt unter anderem Grundlagen zu Themen wie Trinkwassernotversorgung oder Katastrophenmedizin.

Grüne fordern Pflicht zur Teilnahme

Die Grünen setzen sich dafür ein, den Zivil- und Katastrophenschutz per Gesetz zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund und Ländern zu machen. Nach ihrer Auffassung könnte der Bund bereits jetzt über seine Zuständigkeit im Zivilschutz verpflichtende Schulungen für Landräte und Oberbürgermeister vorgeben. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Leon Eckert betonte, erfolgreiche Krisenbewältigung finde vor Ort statt. Deshalb müssten die Verantwortlichen in Landratsämtern und Rathäusern genau wissen, wie sie in einer Notlage handeln sollen.

Innenministerkonferenz legt Zielgruppen fest

Im Juni beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern, welche Funktionsträger im behördlichen Krisenmanagement geschult werden sollen. Dazu zählen auch Inhalte aus Ziviler Verteidigung und Zivilschutz. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt es, dass Bund und Länder die nötigen Aus- und Fortbildungsplätze für diese Gruppen bereitstellen müssten.

Auf dieser Grundlage soll die Zahl der Seminare an der BABZ stark steigen: Geplant ist ein Ausbau von derzeit rund 170 auf etwa 700 Seminare pro Jahr. Die erforderlichen Kapazitäten im Zuständigkeitsbereich des Bundes sollen bis 2029 erreicht werden. Auch das Technische Hilfswerk will seine Lehrgangsangebote erweitern.

Einheitliche Standards im Zivilschutz

Die Bundesregierung verweist außerdem darauf, dass es im Bereich Zivilschutz inzwischen bundesweit einheitliche und verbindlich festgelegte Standards für Oberbürgermeister, Landräte sowie Mitglieder von Verwaltungs- und Krisenstäben gibt. Zwar ist der Bund für den klassischen Katastrophenschutz nicht zuständig, bei ähnlichen Anforderungen im Zivilschutz besteht er jedoch darauf, dass Verantwortliche für den Ernstfall ausreichend vorbereitet sind.

Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die betroffenen Zielgruppen mindestens alle sechs Jahre verpflichtend Schulungen im behördlichen Krisenmanagement absolvieren. Das dabei erworbene Wissen dürfte auch bei Naturkatastrophen und anderen Großschadenslagen von großem Nutzen sein.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen