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Vor Zug gestoßen: Warum der Täter in Psychiatrie muss

Ein Stoß aufs Gleis, ein Güterzug, ein totes Mädchen: Jetzt ist klar, welches Urteil den Mann erwartet, der die 16-Jährige tötete.

29.04.2026, 13:26 Uhr

Nach dem Verfahren um den tödlichen Stoß einer 16-Jährigen vor einen Güterzug in Niedersachsen hat das Landgericht Göttingen die Unterbringung des 31-jährigen Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Nach Angaben des Gerichts wurde bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie festgestellt.

Gericht sieht Tat als erwiesen an

Das Schwurgericht ist überzeugt, dass der Mann die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof Friedland vor einen vorbeifahrenden Zug gestoßen hat. Das Mädchen erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen und starb laut den Ermittlern sofort. Der Fall hatte bundesweit große Aufmerksamkeit erregt. Liana war 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.

Fall hat auch politische Folgen

Der Tod der Jugendlichen beschäftigt weiterhin die Politik. Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asylvorgaben bereits Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen überstellt werden sollen. Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde hatte deshalb Abschiebungshaft beantragt. Das Amtsgericht Hannover lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der niedersächsische Landtag wollte sich am Mittwoch erneut mit möglichen Konsequenzen befassen.

Staatsanwaltschaft sprach von heimtückischem Mord

Wegen der diagnostizierten paranoiden Schizophrenie ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Deshalb fand kein gewöhnlicher Strafprozess statt, sondern ein Sicherungsverfahren. In einem solchen Verfahren wird geklärt, ob der Mann die Tat begangen hat und ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig ist.

Trotz der angenommenen Schuldunfähigkeit bewertete die Staatsanwaltschaft die Tat in ihrem Plädoyer als heimtückischen Mord. Aus Sicht der Anklage geht von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen zu einer anderen Einschätzung und forderte einen Freispruch wegen fehlender Beweise. Die Nebenklage, die die Mutter des Opfers vertrat, verlangte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für ein reguläres Strafverfahren aus.

Beisetzung in Thüringen

Liana war im September 2025 unter großer Anteilnahme in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens beigesetzt worden. Angehörige und Freunde nahmen bei einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Trauerfeier Abschied von der 16-Jährigen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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