Das Landgericht Göttingen hat nach dem Verfahren um den tödlichen Stoß einer 16-Jährigen vor einen Güterzug in Niedersachsen die Unterbringung des 31-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer litt der Mann aus dem Irak zur Tatzeit an paranoider Schizophrenie und war deshalb schuldunfähig.
Gericht sieht Tat als erwiesen an
Das Gericht ist überzeugt, dass der 31-Jährige die Jugendliche im August 2025 am Bahnhof Friedland von hinten vor einen vorbeifahrenden Güterzug gestoßen hat. Die 16-Jährige erlitt tödliche Kopfverletzungen und starb nach Ermittlerangaben sofort.
Als wichtiges Indiz nannte das Gericht DNA-Spuren des Beschuldigten, die unter anderem am Rücken der Getöteten gefunden wurden. Für die Kammer lasse sich das nur dadurch erklären, dass der Mann die Jugendliche von hinten gestoßen habe.
Mutter nimmt Urteil unter Tränen auf
Die Mutter des Opfers verfolgte das Urteil unter Tränen. Ihr Anwalt sagte, sie habe sich nach dem Verlust ihrer Tochter ein Mordurteil gewünscht. Seit dem 11. August 2025 beginne für die Frau jeder Tag mit der Vermissung ihrer Tochter und ende ebenso, erklärte der Vertreter der Nebenklage nach der Entscheidung. Während des Verfahrens hatte die Mutter mehrfach ein Bild ihrer Tochter vor sich aufgestellt.
Gericht wertet Tat als Totschlag, nicht als Mord
Nach Auffassung des Gerichts ist die Tat als Totschlag und nicht als Mord zu bewerten. Der Richter sagte, der Stoß gegen die 16-Jährige sei Ausdruck der psychischen Erkrankung gewesen. Der Beschuldigte habe ohne Einsicht und ohne strafrechtliche Schuld gehandelt. Zugleich zeigte der Vorsitzende Verständnis dafür, dass diese juristische Bewertung bei den Angehörigen auf Unmut stößt.
Richter sieht Gefahr für die Allgemeinheit
Ein Gutachter hatte bei dem Mann paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ohne Behandlung und auf freiem Fuß könne er nach Einschätzung der Kammer wohl schnell wieder in eine ähnliche Situation geraten.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nicht zeitlich befristet. Sie wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft regelmäßig von der zuständigen Strafvollstreckungskammer überprüft.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Revision möglich. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal an, diesen Schritt gehen zu wollen. Auch die Nebenklage prüft weitere rechtliche Schritte.
Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten
Der Fall hatte bundesweit große Aufmerksamkeit ausgelöst. Liana war 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Der Richter sprach von einer Tragödie, weil ausgerechnet ein Mädchen Opfer wurde, das in Deutschland Schutz gesucht habe.
Der gewaltsame Tod der Jugendlichen beschäftigt weiter auch die Politik. Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asyl-Regeln bereits Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen überstellt werden sollen. Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde hatte deshalb Abschiebungshaft beantragt. Das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag jedoch ab.
Ebenfalls am Mittwoch wollte sich der niedersächsische Landtag erneut mit möglichen Konsequenzen des Falls befassen. Dabei sollte sich Innenministerin Daniela Behrens (SPD) vor allem den Fragen der CDU stellen.
Richter verweist auf Grenzen des Gerichts
Mit Blick auf die öffentliche Debatte sagte der Vorsitzende Richter, die Tat habe sich ins Bewusstsein eingebrannt. Forderungen nach gesetzlichen Änderungen könne jedoch nicht das Gericht beantworten. Für die Kammer seien allein die Tat selbst und die Schuldfähigkeit des Beschuldigten maßgeblich gewesen.
Sicherungsverfahren statt regulärem Strafprozess
Weil bereits die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit des Mannes ausgegangen war, fand kein gewöhnlicher Strafprozess statt, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei wird geklärt, ob der Beschuldigte die Tat begangen hat und ob seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik notwendig ist.
Trotz der angenommenen Schuldunfähigkeit hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer von heimtückischem Mord gesprochen. Die Verteidigung war nach neun Verhandlungstagen zu einer anderen Bewertung gekommen und forderte einen Freispruch mangels Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter des Opfers vertrat, verlangte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für ein reguläres Strafverfahren aus.
Beisetzung in Thüringen
Liana war im September 2025 unter großer Anteilnahme in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen bei einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Trauerfeier Abschied von der 16-Jährigen. Nach dem Urteil verließ die Mutter, begleitet von vielen Menschen, weinend das Gerichtsgebäude in Göttingen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion