Prozess in München nach mutmaßlichem Angriff auf Zwölfjährige
Vor dem Landgericht München I muss sich ein 49-jähriger Mann wegen eines mutmaßlichen Übergriffs auf ein zwölf Jahre altes Mädchen verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er das Kind Mitte Juli 2025 auf dem Heimweg von einer Schulveranstaltung mit einem Klappmesser bedroht und sexuell missbraucht haben. Zum Auftakt des Verfahrens machte der Angeklagte keine Angaben.
Sein Verteidiger erklärte, dass sich sein Mandant am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wovon eine spätere Einlassung abhänge, konnte der Anwalt zunächst keine Antwort geben. Er war erst kurz vor Prozessbeginn übernommen worden, nachdem der vorherige Verteidiger das Mandat niedergelegt hatte.
Laut Anklage in Ottobrunn verfolgt und bedroht
Nach Darstellung der Anklage soll der Mann am Nachmittag des 14. Juli 2025 in Ottobrunn im Landkreis München auf das Mädchen aufmerksam geworden sein, das nach einer Schulveranstaltung nach Hause wollte. Zunächst habe er ihr gefolgt und dann mit "Pst"-Rufen ihre Aufmerksamkeit erregt. Laut Staatsanwaltschaft kannten sich beide zuvor nicht.
Als sich das Mädchen umdrehte, soll der Angeklagte sie gepackt und ihr eine etwa sechs Zentimeter lange Messerklinge an den Hals gehalten haben. Anschließend habe er die Zwölfjährige auf eine Bank gedrückt und auf den Mund geküsst, während er sie weiter mit dem Messer bedrohte. Die Staatsanwältin sagte, der Mann habe dabei gehandelt, um sich sexuell zu erregen.

Kind verletzt sich beim Entreißen des Messers
Im weiteren Verlauf gelang es dem Mädchen laut Anklage, nach dem Kuss mit der rechten Hand nach der Klinge zu greifen und dem Mann das Messer mit großer Kraft zu entreißen. Daraufhin soll der Angeklagte zu Fuß geflüchtet sein.
Bei der Gegenwehr zog sich das Kind erhebliche Verletzungen an der Hand zu, die operativ behandelt werden mussten. Zudem soll die Tat das Mädchen psychisch stark belastet haben; nach den Ermittlungen war deshalb auch ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich.
Verhandlung wegen Verteidigerwechsel unterbrochen
Wegen des kurzfristigen Wechsels in der Verteidigung setzte der Vorsitzende Richter einen zusätzlichen Verhandlungstag für Freitag an und unterbrach zunächst die Hauptverhandlung. So soll der Angeklagte Gelegenheit erhalten, mit seinem neuen Anwalt das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ursprünglich waren für das Verfahren vier Prozesstage vorgesehen. Am kommenden Dienstag soll der Prozess mit Zeugenbefragungen fortgesetzt werden. Dann ist auch die Vernehmung des Mädchens per Video geplant.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber