Bewährungsstrafe nach fingiertem Plagiatsvorwurf in München
Im Berufungsverfahren um einen aus Rachsucht inszenierten Plagiatsvorwurf hat das Landgericht München I einen 72-jährigen Arzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts wollte der Mann den Münchner Rechtsmediziner Matthias Graw gezielt diskreditieren. Die Kammer sah unter anderem Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung als erwiesen an. Zusätzlich muss der Verurteilte dem Geschädigten eine hohe Entschädigung zahlen.
Täuschung mit Hilfe von Ghostwritern
Nach den Feststellungen des Gerichts steckte hinter der Tat ein ausgeklügeltes Vorgehen. Der Angeklagte soll aus Unmut über die Obduktion seiner im Jahr 2020 verstorbenen Mutter gehandelt haben. Um Graw zu schaden, ließ er demnach für mehrere tausend Euro von Ghostwritern eine angeblich wissenschaftliche Publikation anfertigen.
Dieses Werk sollte den Eindruck erwecken, bereits 1982 erschienen zu sein. Zugleich enthielt es Passagen und Abbildungen aus Graws Dissertation, die 1987 an der Universität Hamburg veröffentlicht worden war. So sollte es aussehen, als habe der Rechtsmediziner aus dem älteren Werk abgeschrieben. Konkret sollte der Text wie ein Beitrag in einem Band zu einem rumänischen Kongress wirken.
Staatsanwaltschaft spricht von einem „Wissenschaftskrimi“
Die Strafkammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte den Fall in ihrem Plädoyer als „Wissenschaftskrimi par excellence“ bezeichnet. Der Angeklagte habe sich ohne nachvollziehbaren Anlass einen Feind gesucht, um ihm größtmöglichen Schaden zuzufügen. Sein „perfides Spiel“ sei nun beendet.
Richter: Berufliche Existenz stand beinahe auf dem Spiel
Der Vorsitzende Richter betonte, die Fälschung sei mit sehr hoher krimineller Energie betrieben worden. Für das Opfer habe das gravierende Folgen gehabt. Das Ansehen des renommierten Leiters der Münchner Rechtsmedizin sei stark beschädigt worden. Zudem habe Graw seine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ruhen lassen müssen.
Nach Darstellung des Gerichts wären die Folgen im Fall eines echten Plagiats noch weitreichender gewesen: Habilitation, Professur, Qualifikationen und berufliche Positionen hätten infrage gestanden, erhaltene Gelder hätten womöglich zurückgezahlt werden müssen. Die gesamte berufliche Existenz des Rechtsmediziners habe dadurch zeitweise beinahe vor dem Aus gestanden.
Hintergrund war der Tod der Mutter des Angeklagten
Auslöser des Konflikts war nach den Angaben im Verfahren der Tod der Mutter des Angeklagten im Jahr 2020. In seinem letzten Wort schilderte der 72-Jährige, er habe Graw damals per E-Mail angeboten, bei der Klärung der Todesursache zu helfen. Er habe vorgeschlagen, bei der Obduktion den „Schädel zu spalten“, um im Gehirn nach Coronaviren zu suchen. Graw habe darauf nicht reagiert; stattdessen habe er sich in der Öffentlichkeit als Psychopath dargestellt gefühlt.
Der Vorsitzende Richter sagte dazu, Enttäuschung oder Ärger mögen aus Sicht des Angeklagten nachvollziehbar sein, rechtfertigten das spätere Vorgehen aber in keiner Weise. Zudem sei Graw an der Obduktion gar nicht beteiligt gewesen, sondern habe nur als Institutsleiter unterschrieben.
Dass die Frau überhaupt in der Rechtsmedizin obduziert wurde, hing laut Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren zusammen. Die Untersuchung habe jedoch keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod ergeben, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden.
Verteidigung plädierte auf mildere Strafe
Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Er verwies außerdem darauf, dass es dem Angeklagten nach dem Tod seiner Mutter verwehrt gewesen sei, sich angemessen von ihr zu verabschieden.
Urteil des Amtsgerichts abgeändert
Mit der Entscheidung korrigierte das Landgericht ein früheres Urteil des Amtsgerichts München. Dieses hatte den Mediziner im März 2025 noch zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Vorausgegangen war nun eine Verständigung im Verfahren: Der 72-Jährige akzeptierte den Schuldspruch des Amtsgerichts, wandte sich aber gegen die Höhe der Strafe. Diese Zustimmung wertete das Gericht als Geständnis. Das Landgericht setzte die Strafe daraufhin zur Bewährung aus.
210.000 Euro an das Opfer
Die Bewährung ist an klare Auflagen gebunden. Der Verurteilte muss 210.000 Euro an Matthias Graw zahlen, davon sind 100.000 Euro bereits beglichen. Weitere 15.000 Euro sind an die Staatskasse zu entrichten.
Außerdem untersagte das Gericht dem Mann mehrere Behauptungen. Er darf die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht weiter verbreiten. Ebenfalls untersagt sind Aussagen, seine Mutter sei erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung gestorben, obwohl er zuvor selbst einen Totenschein ausgestellt hatte. Auch die Behauptung, am Institut sei ihr ein Goldzahn herausgebrochen worden und anschließend verschwunden, darf er nicht mehr verbreiten. Zudem muss er eine Internetseite mit entsprechenden Vorwürfen löschen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber