Bayern

Schock in Bayern: Naturschutz vor dem Aus?

Nach «Rettet die Bienen» kam der harte Naturschutzkurs – jetzt will Bayern zentrale Regeln wieder lockern. Was steckt dahinter?

28.07.2026, 13:53 Uhr

Bayern will Naturschutzgesetz lockern

Die bayerische Staatsregierung plant an mehreren Stellen eine Lockerung des Naturschutzgesetzes. Einen entsprechenden Entwurf beschloss das Kabinett bei seiner Sitzung in Starnberg. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss noch der Landtag zustimmen. Geplant ist ein Start Anfang 2027.

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte, mit der Überarbeitung sollten einzelne Regelungen vereinfacht und alltagstauglicher gemacht werden.

Streitpunkt Walzverbot auf Grünland

Besonders umstritten dürfte die geplante Neuregelung des sogenannten Walzverbots sein. Bislang dürfen landwirtschaftliche Flächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd nicht gewalzt werden, um Tiere zu schützen. Künftig soll diese Vorgabe nur noch auf rund fünf Prozent der Grünlandflächen gelten.

Nach Angaben der Staatskanzlei soll das Verbot dann nur noch innerhalb der sogenannten Wiesenbrüterkulisse gelten. Gemeint sind Gebiete, in denen etwa Kiebitze und andere Wiesenbrüter vorkommen. Die genaue Abgrenzung dieser Flächen sollen die Bezirksregierungen festlegen. Auf mehr als 95 Prozent des Grünlands würde das Verbot damit entfallen.

LBV sieht sinnvolle Anpassungen, Grünen kritisieren scharf

Glauber bezeichnete die geplante Neufassung des Walzverbots als praxisgerechter. Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sprach von einer für Landwirte praktikableren Lösung. Der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer sagte, die Änderungen enthielten zwar sinnvolle Anpassungen, brächten für Bayerns Natur aber keinen substanziellen Fortschritt.

Deutlich schärfer fiel die Reaktion der Grünen im Landtag aus. Fraktionschefin Katharina Schulze warf der Staatsregierung vor, ausgerechnet am internationalen Tag des Naturschutzes am bayerischen Naturschutzgesetz zu rütteln.

Erleichterungen bei Dauergrünland geplant

Auch bei der Umwandlung von Dauergrünland sind Änderungen vorgesehen. Laut Staatsregierung sollen die bislang komplizierten Überschneidungen zwischen Agrarförderrecht und Naturschutzrecht vereinfacht werden. Außerdem soll das bisher flächendeckende naturschutzrechtliche Verbot der Umwandlung aufgehoben werden.

Glauber erklärte, viele Bäuerinnen und Bauern sowie andere Flächeninhaber hätten bisher befürchtet, ihren Ackerstatus zu verlieren. Deshalb seien teils Flächen umgebrochen worden. Mit der neuen Regelung solle dieses Problem beendet werden.

Geschützt bleiben soll jedoch besonders wertvolles, seit Jahren bestehendes Dauergrünland an sensiblen Standorten, etwa auf Mooren oder in Überschwemmungsgebieten.

Entlastung für Landwirtschaft und schnellere Verfahren

Die Staatskanzlei begründete die Gesetzesänderung mit deutlichen Erleichterungen vor allem für die Landwirtschaft. Zugleich solle die Novelle Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Nach Darstellung der Regierung bleibt das mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ erreichte Schutzniveau erhalten. Rund 90 Prozent der damals vereinbarten Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz seien bereits umgesetzt. Das grundlegende Ziel bleibe, dem Artenschwund in Bayern wirksamer zu begegnen.

Daten sollen mehrfach nutzbar sein

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft Verwaltungsabläufe. So sollen bereits aufwendig erhobene Daten über geschützte Tier- und Pflanzenarten künftig auch für andere öffentliche Aufgaben genutzt werden können. Damit müssten diese Informationen nicht erneut erhoben werden.

Weniger Haftungsrisiken bei Bänken und Tafeln

Auch bei der Haftung sieht die Novelle Änderungen vor. Für Kommunen, Vereine und private Initiativen soll klargestellt werden, dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen in der freien Natur – etwa auf Sitzbänken oder an Informationstafeln – grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt.

Damit will die Staatsregierung verhindern, dass Rastmöglichkeiten aus Sorge vor zu hohen Verkehrssicherungspflichten gar nicht erst geschaffen oder sogar wieder abgebaut werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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