BGH kassiert Urteil im Fall einer mutmaßlich getöteten Prostituierten
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 74-Jährigen durch das Landgericht Bamberg aufgehoben. Das teilte das Gericht mit. Nach Auffassung des BGH genügte die Beweiswürdigung nicht den strengen Anforderungen, die in Verfahren ohne aufgefundene Leiche gelten.
Konkret sei im Urteil vom vergangenen Herbst zu weitgehend ausgeschlossen worden, dass es für das Verschwinden der Frau andere Erklärungen als eine Tötung geben könnte. Außerdem hätte auch die Möglichkeit näher geprüft und anhand konkreter Tatsachen ausgeschlossen werden müssen, dass die 33-Jährige von einer anderen Person getötet wurde.
Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Damit muss der Prozess neu verhandelt werden.
Landgericht hatte zwölf Jahre Haft verhängt
Das Landgericht Bamberg hatte den Mann im Oktober 2024 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Richter waren damals überzeugt, dass er die Frau im August 2024 auf seinem Grundstück bei Eggolsheim im Landkreis Forchheim nach einem Streit getötet und den Leichnam anschließend an einen unbekannten Ort gebracht habe.
Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Deutsche die 33-Jährige bereits 2023 in einem Saunaclub in Nürnberg kennengelernt. Danach sollen beide eine Beziehung geführt haben, in deren Verlauf auch Geld eine Rolle gespielt habe.
Nach Überzeugung des Gerichts kam es am 1. August 2024 zur Eskalation, weil die Frau bemerkt habe, dass sie von dem Mann, den sie ihrer Familie gegenüber als „ihren Opa“ bezeichnet habe, vorerst kein weiteres Geld mehr erhalten würde. Sie habe angekündigt, allein nach Bulgarien reisen zu wollen.
Die damalige Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte habe in diesem Moment erkannt, dass es der Frau vor allem ums Geld gegangen sei. Mehrere Zeugen hatten ihn als in die 33-Jährige verliebt beschrieben. Er habe sich ausgenutzt und zurückgewiesen gefühlt und daraufhin aus Wut und Frust den Entschluss zur Tötung gefasst.
Der 74-Jährige äußerte sich während des gesamten Prozesses nicht zur Sache.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber