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Nach tödlichem Zwischenfall bei Zahnbehandlung: Zahnarzt vor dem Amtsgericht Augsburg

Im Kontext der Behandlung in der Praxis kam es zu einem tödlichen Atemstillstand. Warum die Staatsanwaltschaft dem Zahnarzt fahrlässige Tötung vorwirft.

20.04.2026, 03:30 Uhr

Ein 44-jähriger Zahnarzt muss sich am Montag ab 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten, nachdem ein Patient nach einer Behandlung gestorben war.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mediziner dem Mann im März 2023 in seiner Praxis ein Beruhigungsmittel verabreicht haben, das möglicherweise zu hoch dosiert war. Zudem sei kein speziell ausgebildeter Anästhesist in die Behandlung eingebunden gewesen.

Im Anschluss an den Eingriff erlitt der Patient demnach einen Atemstillstand. Er wurde zwar noch in ein Krankenhaus gebracht, starb dort jedoch später. Dem Zahnarzt wird fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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