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Missbrauch im Hafturlaub? Prozess gegen Mann

Im Hafturlaub soll er zwei Jungen missbraucht haben – jetzt beginnt der Prozess. Droht ihm jetzt Sicherungsverwahrung?

07.10.2026, 03:30 Uhr

Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg

Vor dem Landgericht Aschaffenburg hat ein 23 Jahre alter, bereits verurteilter Sexualstraftäter gestanden, während eines Hafturlaubs zwei Jungen in Bayern und Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Der aus Niedersachsen stammende Angeklagte räumte die Vorwürfe zum Prozessauftakt umfassend ein. Vor Gericht sagte er, seine Fantasien seien trotz der vorangegangenen Inhaftierung geblieben. Zugleich erklärte er: „Ich schäme mich dafür.“

Der Mann sitzt seit seiner Festnahme Ende Juli 2025 in Franken in Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch, die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte, Vergewaltigung sowie Körperverletzung vorgeworfen.

Kontakt über soziale Medien

Nach Erkenntnissen der Ermittler nahm der Verdächtige, der zur Tatzeit in Bayern lebte und dort von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien auf. Nach eigenen Angaben fühlte er sich in seinem neuen Leben in Franken einsam und suchte Aufmerksamkeit.

So lernte er eine Familie aus dem Raum Aschaffenburg mit drei Söhnen kennen. Im Frühjahr 2025 kam es demnach zu regelmäßigen Treffen. Eines der mutmaßlichen Opfer soll zur Tatzeit zwölf Jahre alt gewesen sein. Der Angeklagte gestand, sich mehrfach an dem Jungen vergangen zu haben, unter anderem im Kinderzimmer. Nach seinen Worten bat er das Kind anschließend, niemandem davon zu erzählen.

Zweites mutmaßliches Opfer in Sachsen-Anhalt

Als der Kontakt zu der Familie nach Streitigkeiten abbrach, soll der 23-Jährige in Sachsen-Anhalt einen weiteren Jungen kennengelernt haben. Dabei handelt es sich laut Anklage um einen damals elf Jahre alten Jungen aus dem Salzlandkreis. Vor Gericht schilderte der Angeklagte ein Treffen in Staßfurt im Juli 2025. Seinen Angaben zufolge habe der Junge ihm „einen Gefallen tun“ wollen, weil beide sich gut verstanden hätten. Zu einem weiteren Treffen kam es nicht mehr, weil Ermittler den Mann Ende Juli 2025 in Franken festnahmen.

Nach Überzeugung der Ermittler hielt der Angeklagte Teile der Taten mit Fotos und Videos fest.

Angeklagter verweist auf fehlende Auflagen

Vor Gericht sagte der 23-Jährige, für seinen Hafturlaub habe es keine Weisung gegeben, keinen Kontakt zu Kindern zu haben. Eine entsprechende Vorgabe habe sich nur auf seine früheren Opfer bezogen. Nach seinen Angaben hatte er mehreren mit seinem Fall vertrauten Personen, darunter Mitarbeitern der Jugendanstalt Hameln und der Fachambulanz, erzählt, dass er eine Familie mit drei Kindern treffe. Konsequenzen habe das demnach nicht gehabt.

Ein Ermittler sagte dazu vor Gericht, offenbar seien sämtliche Fachkräfte „an der Nase herumgeführt und manipuliert“ worden.

Staatsanwaltschaft hält Sicherungsverwahrung für nötig

Die Staatsanwaltschaft will neben einer weiteren Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in Sicherungsverwahrung beantragen. Staatsanwalt Sebastian Geis machte damit deutlich, dass die Ermittler den 23-Jährigen für weiterhin gefährlich halten. Sicherungsverwahrung kann nach Verbüßen der Haft angeordnet werden, wenn von einem Täter auch danach noch eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Erstes Urteil bereits 2021 rechtskräftig

Der Angeklagte ist Wiederholungstäter. Er hatte zuvor fast vier Jahre wegen Kindesmissbrauchs in der Jugendanstalt Hameln in Niedersachsen verbracht. Anfang 2025 war er zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung in Hafturlaub gegangen und anschließend nach Bayern gezogen.

Bei den ersten nachgewiesenen Taten war er nach Angaben des Landgerichts Hannover 17 Jahre alt, die vier missbrauchten Jungen zwischen 10 und 12 Jahre. Das Urteil wurde 2021 rechtskräftig. Damals legte der Verurteilte ein umfassendes Geständnis ab, sodass den betroffenen Kindern eine Aussage vor Gericht erspart blieb.

Kritik an Betreuung und Lockerungen

Der Angeklagte erklärte nun, im ersten Haftjahr überhaupt nicht therapiert worden zu sein. Später sei ihm eine Therapeutin zugewiesen worden, die sich wegen Personalmangels nicht auf Sexualstraftäter spezialisiert habe. Gruppengespräche und wenige Einzelsitzungen mit einem aus seiner Sicht erfahrenen Therapeuten hätten nur an der Oberfläche gekratzt und wenig gebracht.

Bereits vor dem Hafturlaub hatte der junge Mann mehrere unbegleitete Ausgänge erhalten. Diese Lockerungen waren zwischenzeitlich ausgesetzt worden, nachdem er einen solchen Ausgang nach eigenen Angaben dazu genutzt hatte, nach Bildern von Kindern zu suchen, die ihn sexuell erregten. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums suchte er dabei mit seinem Handy im Internet nach frei zugänglichen Fotos. Später wurden ihm die Lockerungen nach Gesprächen unter Auflagen erneut gewährt.

Nach Bekanntwerden der mutmaßlich neuen Taten sprach Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann von einem Versäumnis, weil vor dem Hafturlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das Ministerium sprach zudem von einem Prognoseirrtum der Jugendanstalt Hameln. Demnach habe sich der Gefangene während des Hafturlaubs zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten als prognostiziert. Die Fehleinschätzung sei inzwischen intern aufgearbeitet worden.

Verfahren vor der Jugendkammer

Verhandelt wird der Fall vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht. Grundsätzlich ist das Verfahren öffentlich, bei der Vernehmung der mutmaßlichen Opfer kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden. Für das Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 21. Oktober vorgesehen.

In seiner Einlassung erklärte der Angeklagte zudem, er wolle sich einer neuen Therapie unterziehen und notfalls auch medikamentös behandeln lassen. Er wolle keine weiteren Straftaten mehr begehen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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