Ob Transmenschen in einer Frauen- oder Männerhaftanstalt untergebracht werden, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ein aktueller Fall aus Traunstein zeigt, wie schwierig diese Entscheidung im Strafvollzug sein kann.
Dort verurteilte das Landgericht eine frühere Bundespolizistin und Transfrau wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters müsse sich erst noch zeigen, in welcher Haftumgebung sie besser aufgehoben sei.
Dem Verfahren war eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorausgegangen.
Erst Bamberg, dann Stadelheim
Nach Angaben ihres Verteidigers Peter Dürr verbrachte die 55-Jährige den ersten Teil ihrer Untersuchungshaft in der Frauenabteilung der JVA Bamberg. Später wurde sie jedoch in die Männerabteilung der JVA München-Stadelheim verlegt. Der Anwalt äußerte dafür kein Verständnis und verwies darauf, dass es in Bamberg nach seiner Darstellung keinerlei Probleme gegeben habe.
Verteidiger sieht keinen Vergleich zu Marla Svenja Liebich
Dürr betonte, der Fall seiner Mandantin sei völlig anders gelagert als jener der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Liebich wird zwar offiziell als Frau geführt, sollte nach einer Entscheidung der Justizvollzugsanstalt Chemnitz aber in einem Männergefängnis untergebracht werden.
2025 war bekannt geworden, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hatte ändern lassen. Kritiker werteten dies als Provokation. Verurteilt worden war sie bereits 2023, damals noch unter männlichem Geschlechtseintrag, unter anderem wegen Volksverhetzung.
Bei seiner Mandantin liege die Situation anders, so Dürr. Es gehe nicht um Provokation. Sie habe ihren Geschlechtseintrag bereits vor vielen Jahren ändern lassen und dafür noch ein sehr aufwendiges Verfahren durchlaufen.
Fall wirft grundsätzliche Fragen auf
Der Fall der ehemaligen Bundespolizistin sorgt nicht nur wegen der schweren Straftat für bundesweite Aufmerksamkeit. Er lenkt auch den Blick auf den Umgang der Gefängnisse mit Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, darunter trans- und nicht-binäre Personen.
Justizministerium setzt auf Einzelfallprüfung
Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums wird die Unterbringung solcher Gefangener jeweils individuell entschieden. Maßgeblich sei, welche Form der Unterbringung unter Berücksichtigung aller Besonderheiten am besten geeignet erscheine. Dabei würden die betroffene Person selbst sowie medizinische, psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte einbezogen.
Berücksichtigt würden nicht nur Änderungen von Vorname oder Personenstand, sondern auch weitere Faktoren wie das persönliche Geschlechtsempfinden und bereits erfolgte geschlechtsangleichende Maßnahmen.
Auch der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten verweist darauf, dass die Persönlichkeit und Bedürfnisse der betroffenen Gefangenen ebenso berücksichtigt werden müssten wie das Vollzugsziel, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie die Belange anderer Inhaftierter.
Kritik von Interessenvertretungen
Der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) reichen solche Einzelfallentscheidungen nicht aus. Sie fordert seit Langem verbindliche Grundregeln für den Umgang mit trans- und nicht-binären Menschen im Strafvollzug. Aus ihrer Sicht sollte eine Unterbringung entsprechend dem geäußerten Geschlecht grundsätzlich ermöglicht werden. Nicht-binäre Personen sollten außerdem nach Wunsch untergebracht werden können.
Zugleich hält die Organisation es laut Sprecherin Jenny Wilken für sinnvoll, dass Sexualstraftäter*innen ihre Haft zunächst in Einrichtungen entsprechend dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht antreten. Dort gebe es bereits etablierte Sicherheits- und Schutzkonzepte.
Keine genauen Zahlen aus Bayern
Wie viele vergleichbare Fälle es in Bayern gibt, kann das Justizministerium nach eigenen Angaben nicht beziffern. Dazu lägen keine Daten vor.
Trans- und intersexuelle Menschen sowie Personen mit dem Eintrag „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag werden dem Ministerium zufolge in der Regel in Einzelhafträumen untergebracht. Außerdem werde ihnen meist ermöglicht, getrennt von anderen Gefangenen zu duschen.
Gericht sieht besondere Belastung in Haft
Im Verfahren gegen die geständige Ex-Polizistin hatte das Landgericht Traunstein auch auf ihre besondere Haftempfindlichkeit hingewiesen. Nach Darstellung des Richters ist sie im Männergefängnis in Stadelheim heftigen Anfeindungen ausgesetzt.
Zugleich könne er sich vorstellen, dass die Situation in einer Frauenabteilung kaum einfacher wäre. Wo sie letztlich besser aufgehoben sei, müsse sich erst noch zeigen. Sicher sei nur: Leicht werde die Haft für sie nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber