Hubig will Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen nach häuslicher Gewalt erleichtern
Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig künftig leichter aus gemeinsam abgeschlossenen Mietverträgen mit den Tätern lösen können. Das Justizministerium hat dazu nun Details öffentlich gemacht. Hubig erklärte, der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben sei nach häuslicher Gewalt oft noch lang – und solle deshalb einfacher werden.
Ausstieg aus Mietverträgen ist bislang meist nur gemeinsam möglich
Derzeit gilt in der Regel: Haben zwei Menschen zusammen eine Wohnung gemietet, können sie den Vertrag auch nur gemeinsam ändern oder kündigen. Wer vorzeitig aussteigen will, ist daher meist auf die Mitwirkung der anderen Vertragspartei angewiesen.
Genau das soll sich mit der geplanten Reform ändern. Dabei soll es keine Rolle spielen, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen. Voraussetzung wäre entweder eine Gewalttat oder die Drohung damit. Betroffene sollen den neuen Anspruch auf Mitwirkung des Täters innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall geltend machen können.
Außerdem ist vorgesehen, dass Opfer verlangen können, dass der Täter grundsätzlich die Miete und Nebenkosten übernimmt, die nach dem Auszug der betroffenen Person in der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung anfallen. Nach Angaben des Ministeriums sind Betroffene ganz überwiegend Frauen.
Gerichte sollen auch das Umfeld von Opfern besser schützen können
Nicht nur beim Wohnen, auch beim Schutz vor weiteren Übergriffen sollen die Regeln erweitert werden. Bislang können Familiengerichte Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote nur direkt zugunsten der betroffenen Person anordnen. Ab dem kommenden Juli kann in bestimmten Fällen zudem eine elektronische Fußfessel hinzukommen.
Künftig sollen Gerichte dieselben Schutzmaßnahmen auch für abhängige Personen aus dem Umfeld des Opfers anordnen können. Gemeint sind etwa volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen und finanziell unterstützt werden, ebenso wie pflegebedürftige Angehörige.
Bei minderjährigen Kindern bleibt die Lage rechtlich komplex
Wenn minderjährige Kinder betroffen sind, spielt zusätzlich das Sorge- und Umgangsrecht eine Rolle, sofern ein Elternteil oder eine sorgeberechtigte Person der Täter ist. Gerichte können schon heute Näherungsverbote gegen Mutter oder Vater verhängen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Übt hingegen eine andere Person die Gewalt aus, sollen die neuen Gewaltschutzregeln greifen können.
Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2024 fast 266.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Rund 70 Prozent davon waren Frauen und Mädchen. Das Bundesjustizministerium geht jedoch von einer deutlich höheren tatsächlichen Zahl aus. Demnach werden bis zu 95 Prozent der Taten nicht angezeigt.
Anstoß kam aus dem Bundesrat
Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. Die Länderkammer hatte bereits im März Änderungen am Gewaltschutzgesetz angeregt. Ziel war es, Betroffenen einen Anspruch darauf zu geben, dass Täter einer Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zustimmen müssen. Zur Begründung hieß es, gewalttätige Lebenspartner verweigerten dies häufig selbst dann, wenn die Frauen bereits ausgezogen seien.
Nun können Länder und Verbände zu dem Entwurf Stellung nehmen. Zudem wird das Vorhaben innerhalb der Bundesregierung beraten. Danach müsste das Bundeskabinett die Pläne beschließen, bevor sie in den Bundestag eingebracht werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber