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Meier, Müller, Müller-Meier? Was Ihr Name verrät

Jahrzehntelang mussten Frauen den Namen des Mannes tragen. Vor 50 Jahren kam die Wende – doch fast niemand wollte sie.

30.06.2026, 07:11 Uhr

Namen und Ehe: Wie sich das deutsche Namensrecht verändert hat

Bei Nachnamen geht es in Deutschland oft erstaunlich emotional zu. Sogar im Kölner Karneval kann das Thema schnell ernst werden. Vor einigen Jahren unterbrach eine verärgerte Zuschauerin eine Fernsehsitzung, nachdem Komiker Bernd Stelter einen Scherz über den Doppelnamen der CDU-Politikerin Annegret Kramp-Karrenbauer gemacht hatte. Ihr Vorwurf: Über Frauennamen und besonders über Doppelnamen werde viel zu geringschätzig gesprochen.

Wendepunkt vor 50 Jahren

Gerade bei Familiennamen, Geburtsnamen und Doppelnamen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten viel getan. Ein wichtiger Einschnitt war der 1. Juli 1976: An diesem Tag trat in der Bundesrepublik ein neues Namensrecht in Kraft. Von da an konnten Ehepaare erstmals auch den Nachnamen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Außerdem war es nun möglich, dass nicht nur Frauen, sondern auch Männer einen Doppelnamen beziehungsweise einen sogenannten Begleitnamen führen konnten. Dieser durfte allerdings nicht an Kinder weitergegeben werden.

Früher waren Namenswechsel deutlich leichter

Die Mannheimer Sprachwissenschaftlerin Anne Rosar, die zu Namen forscht, verweist darauf, dass Änderungen des Nachnamens im deutschsprachigen Raum bis etwa 1800 vergleichsweise einfach und weit verbreitet waren. Erst als der Staat seine Bürger eindeutiger erfassen wollte – etwa für Steuern oder den Militärdienst – wurden Namensänderungen stark begrenzt. Eine Ausnahme blieb jedoch lange bestehen: Frauen mussten bei der Heirat ihren eigenen Familiennamen aufgeben und den des Mannes annehmen.

Standesamt
Lange Zeit mussten Frauen bei einer Eheschließung den Namen des Mannes annehmen (Archivbild). Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Eine erste Lockerung kam 1958. Damals wurde festgelegt, dass Frauen ihren Geburtsnamen zumindest als Begleitnamen weiterführen durften, also mit Bindestrich zusätzlich zum Namen des Ehemannes.

In der DDR fiel die Reform noch früher und grundlegender aus. Bereits 1966 konnten Ehepaare frei entscheiden, ob sie den Namen des Mannes oder der Frau als Familiennamen führen wollten. Doppelnamen waren dort allerdings ausgeschlossen. Nach Einschätzung von Rosar wirkt das bis heute nach: In Ostdeutschland sind Doppelnamen weiterhin deutlich seltener als im Westen.

Reform von 1976 als Bruch mit alten Rollenbildern

Mit der Reform von 1976 wurde das Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht in der Bundesrepublik insgesamt liberaler. Rosar beschreibt diese Zeit als entscheidende Umbruchphase. Damals sei der Abschied von sehr traditionellen Vorstellungen von Ehe und Familie eingeleitet worden. Stattdessen habe sich rechtlich schrittweise ein partnerschaftliches Modell durchgesetzt.

Warum viele Paare noch immer den Namen des Mannes wählen

Trotz der neuen Möglichkeit entschieden sich nur wenige Paare dafür, den Namen der Frau zum Ehenamen zu machen. Das sei laut Rosar wenig überraschend, weil damit ein tief verankertes patriarchales Prinzip auf den Kopf gestellt worden wäre.

Eine Umfrage der Forscherin aus dem Jahr 2022 zeigt: Noch immer geben die meisten Paare als Grund für die Wahl des männlichen Nachnamens an, man habe sich an der Tradition orientiert. Häufig heißt es auch, der Name des Mannes klinge einfach schöner. Rosar formuliert das mit einem Augenzwinkern: Offenbar hätten Männernamen für viele den besseren Klang, seien seltener oder wirkten cooler.

Kein gemeinsamer Name war lange keine Option

Bis in die 1990er Jahre hinein mussten Ehepaare einen gemeinsamen Ehenamen führen. Erst 1991 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Regeln für verfassungswidrig. Problematisch war aus Sicht der Richter vor allem, dass bei Uneinigkeit automatisch der Name des Mannes galt. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Ehepartner auch ganz auf einen gemeinsamen Namen verzichten und jeweils ihren Geburtsnamen behalten dürfen.

Merkel erläuterte die damaligen Streitfälle

Angela Merkel, damals Bundesfrauenministerin, erklärte die damals neue Lage einmal mit Beispielen wie „Meier“, „Müller“, „Meier-Müller“ oder „Müller-Meier“. Wenn Eltern sich nicht einigen konnten, konnte in einer Übergangszeit sogar das Standesamt per Los entscheiden. Diese Zwischenlösung galt jedoch nur bis zur Neuregelung durch den Bundestag im Jahr 1994. Damals wurde das Namensrecht erneut reformiert – gemeinsame Doppelnamen für Ehepaare wurden dabei aber weiterhin nicht zugelassen.

Familienformen werden vielfältiger

2016 entschieden sich bereits 16 Prozent der Paare dafür, getrennte Nachnamen zu behalten. Rosar sieht darin auch einen Ausdruck veränderter Lebensrealitäten. Viele Familien wollten durch einen gemeinsamen Namen als Einheit sichtbar sein. Das traditionelle deutsche Namenssystem sei jedoch vor allem auf die klassische Kleinfamilie zugeschnitten. Wenn Lebensläufe durch Scheidungen, neue Partnerschaften und Wiederverheiratungen vielfältiger würden, stoße dieses System immer häufiger an seine Grenzen. Daher wachse der Wunsch nach flexibleren Lösungen.

Neues Recht erlaubt nun mehr Möglichkeiten

Das jüngste Namensrecht, das im vergangenen Jahr in Kraft trat, greift diese Entwicklungen auf. Seitdem sind Doppelnamen auch als echte Familiennamen möglich und können somit ebenfalls von Kindern getragen werden – selbst dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Neu ist außerdem, dass solche Doppelnamen nicht zwingend mit Bindestrich geschrieben werden müssen.

Vieles ist erlaubt – aber längst nicht alles

Heute gibt es im deutschen Namensrecht deutlich mehr Spielraum als früher. Dennoch bleiben die Regeln vergleichsweise streng. Komplett neue oder frei zusammengesetzte Nachnamen sind in Deutschland grundsätzlich weiterhin nicht vorgesehen, abgesehen von seltenen Ausnahmen. In manchen anderen Ländern reicht dagegen mitunter schon ein Online-Antrag, um sich einen völlig neuen Namen zuzulegen.

Was heute möglich ist, wäre vor wenigen Jahrzehnten noch kaum vorstellbar gewesen. Deshalb scheint auch beim Thema Namen nicht ausgeschlossen, dass sich die Regeln in Zukunft noch weiter verändern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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