Bewährungsstrafe nach tödlichem Jagdschuss in Mecklenburg-Vorpommern
Ein Jäger aus Niedersachsen ist wegen eines tödlichen Schusses bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem sprach das Amtsgericht Ludwigslust der Witwe des Opfers eine Zahlung von 9.000 Euro zu.
Das Unglück geschah am Abend des 2. Januar 2025 in einem Revier bei Mustin. Die beiden befreundeten Jäger hatten auf Hochsitzen Platz genommen, die am Waldrand in einem Abstand von 142 Metern standen.
Nach den Feststellungen des Gerichts war das Zielfernrohr des erfahrenen Schützen fehlerhaft eingestellt. Die starke Vergrößerung führte in Verbindung mit dem Wärmebildgerät dazu, dass lediglich ein heller Fleck zu erkennen war. Diesen deutete der Mann als Wildschwein und gab einen Schuss ab.
Der Richter betonte, der Angeklagte habe vor dem Schuss nicht ausreichend geprüft, ob es sich tatsächlich um Wild handelte. Außerdem habe er es versäumt sicherzustellen, dass er nicht in Richtung des benachbarten Hochsitzes schoss, auf dem sein 48 Jahre alter Freund saß. Das Opfer wurde am Hals getroffen und verblutete innerhalb weniger Minuten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber