Nach Vorwürfen an Cornell: Hochul ordnet neue Prüfung an
Nach den Anschuldigungen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der Cornell-Universität im US-Bundesstaat New York greift Gouverneurin Kathy Hochul ein. In einer Mitteilung erklärte sie, es gebe ernste Fragen zum Vorgehen der örtlichen Polizei und zur Entscheidung der Bezirksstaatsanwaltschaft, damals keine strafrechtlichen Schritte einzuleiten. Deshalb wird die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates, Letitia James, mit der Aufsicht über die weiteren Ermittlungen betraut.
Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Studentin der privaten Eliteuniversität Cornell, die zur Ivy League gehört. Die Frau, die in Gerichtsunterlagen unter dem Pseudonym Jane Doe auftritt, beschuldigt sieben frühere Mitglieder der Studentenverbindung Chi Phi, sie in der Nacht zum 19. Oktober 2024 in einem Verbindungshaus auf dem Campus in Ithaca sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Nach ihrer Darstellung sei sie unter anderem zum Konsum von Ketamin gedrängt worden und infolge von Alkohol und Drogen zeitweise nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren oder sexuellen Handlungen zuzustimmen.
Die Vorwürfe wurden strafrechtlich zunächst nicht verfolgt. Einige der Beschuldigten weisen sie laut US-Medien in Teilen oder vollständig zurück. Neue Aufmerksamkeit bekam der Fall erst durch eine im September eingereichte Zivilklage der ehemaligen Studentin, die in sozialen Netzwerken und nationalen US-Medien große Resonanz auslöste.
Kritik an Staatsanwaltschaft und Polizei
Der zuständige Bezirksstaatsanwalt begründete das Ausbleiben einer Anklage damit, dass die ihm damals vorliegende erste Aussage der Frau aus seiner Sicht keine Schilderung eines strafbaren Verhaltens enthalten habe. US-Medien berichteten jedoch unter Berufung auf Unterlagen, die Frau habe gegenüber der Universitätspolizei ausdrücklich gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Der Staatsanwalt erklärte, dieses Dokument nie erhalten zu haben.
Der Anwalt der Frau, Thomas Giuffra, sagte dem Sender CNN, seine Mandantin habe den Vorfall zunächst verdrängt, anschließend Scham empfunden und erst später erkannt, dass sie von Männern vergewaltigt worden sei, die sie für Freunde gehalten habe. Ihre Reaktionen entsprächen einem typischen Traumamuster, argumentiert die Verteidigung der Klägerin.
Hochul sieht das Vertrauen in die Arbeit der örtlichen Behörden dadurch beschädigt. Die betroffene Frau habe Anspruch darauf, dass alle Fakten umfassend geprüft und mögliche Straftaten ohne Voreingenommenheit verfolgt würden.
Snapchat-Chat als zentrales Beweismittel
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch einen in der Zivilklage genannten Snapchat-Gruppenchat von Mitgliedern der Studentenverbindung. Darin sollen die Männer in vulgärer Sprache darüber geschrieben haben, dass sich eine Frau im Haus befinde, die für Sex zur Verfügung stehe. Die Klägerin wertet die Nachrichten als Hinweis darauf, dass weitere Männer gezielt in das Zimmer kamen.
Der Fall sorgt auch deshalb für breite Empörung, weil er die seit Jahren geführte Debatte über sexualisierte Gewalt an US-Hochschulen und die Rolle von Studentenverbindungen neu befeuert. Kritiker sehen in den Chatnachrichten ein besonders drastisches Beispiel für eine Kultur der Enthemmung und des Wegsehens.
Verbindung aufgelöst, Verfahren wird neu bewertet
Die Cornell-Gruppe von Chi Phi wurde bereits 2024 aufgelöst und hat weiterhin keinen Zugang mehr zum Campus, wie aus Angaben der Universität hervorgeht. Demnach war eine monatelange interne Untersuchung vorausgegangen. Zudem verhängte die Hochschule Exmatrikulationen und Suspendierungen, nannte aber keine Namen. Behauptungen, die Beteiligten hätten lediglich einen Aufsatz schreiben müssen, wies die Universität als falsch zurück.
Inzwischen wird erneut geprüft, ob der Fall doch noch strafrechtlich angeklagt werden kann. Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates soll den Vorfall neu untersuchen, mögliche Straftaten verfolgen und die Beweise einer Grand Jury vorlegen. Eine solche Jury entscheidet in den USA nach Vorlage der Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber