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Knast am Limit: Briten lassen wieder Häftlinge frei

Britische Gefängnisse platzen aus allen Nähten – jetzt greift ein neues Frühentlassungsprogramm mit brisanter Regel.

01.10.2026, 18:29 Uhr

Angesichts der akuten Überbelegung in den Gefängnissen hat die britische Regierung erneut eine vorzeitige Entlassungswelle in England und Wales gestartet. Seit Donnerstag gilt ein neues Programm, nach dem bestimmte Verurteilte grundsätzlich schon nach einem Drittel ihrer Strafe freikommen können. Zuvor waren die Vorgaben strenger.

Großbritannien ringt seit Jahren mit einem überlasteten Strafvollzug. Viele Haftanstalten gelten als stark überfüllt, teils auch als baulich heruntergekommen. Um mehr Kapazitäten zu schaffen und einen Kollaps des Justizsystems abzuwenden, wurden deshalb bereits in der Vergangenheit immer wieder Gefangene unter Auflagen früher entlassen. Opferverbände kritisieren diese Lockerungen jedoch seit Langem.

Hilfsorganisation richtet Hotline ein

Durch das neue Modell sollen in den kommenden Monaten weitere Tausende Häftlinge freikommen. Darunter können auch Menschen sein, die wegen Delikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt verurteilt wurden – sofern ihre Tat nicht ausdrücklich von der Regelung ausgeschlossen ist. Nicht erfasst sind unter anderem wegen Totschlags Verurteilte sowie Täter bestimmter schwerer Straftaten. Auch lebenslange Freiheitsstrafen, wie sie etwa bei Mord verhängt werden, bleiben außen vor.

Frauen- und Opferschutzorganisationen reagierten mit deutlicher Kritik. Sie befürchten, dass Betroffene häuslicher Gewalt nach der vorzeitigen Freilassung der Täter nicht ausreichend geschützt sind. Die Hilfsorganisation Victim Support hat deshalb eine Hotline für Menschen eingerichtet, die von einer Entlassung betroffen sind oder sich davor sorgen.

Gefängnis Wandsworth
In Großbritanniens Gefängnissen herrschen teils marode Zustände. (Archivbild) Quelle: Sabrina Merolla/ZUMA Press Wire/dpa

Auch die Organisation Refuge, die Opfer häuslicher Gewalt unterstützt, warnte vor den Risiken. Zwar würden Entlassene oft nur unter Auflagen wie elektronischer Überwachung oder Aufenthaltsverboten freikommen. Erfahrungsgemäß würden solche Vorgaben jedoch immer wieder missachtet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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