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Betäubt, vergewaltigt, gefilmt: Warum tun Täter das?

Der Fall Pelicot schockierte Millionen – doch was viele verdrängen: Auch in Deutschland werden Frauen betäubt und vergewaltigt.

17.08.2026, 07:00 Uhr

Missbrauch mit Sedierung und Aufnahmen: Ermittler stoßen auf immer mehr Fälle

Frauen werden heimlich betäubt, anschließend sexuell missbraucht und dabei gefilmt – Taten, die weltweit Entsetzen auslösen. Spätestens seit dem Fall der Französin Gisèle Pelicot ist deutlich, dass es sich nicht um ein isoliertes Verbrechen handelt. Auch in Deutschland beschäftigen ähnliche Fälle die Justiz. In Berlin steht derzeit ein 68 Jahre alter Mann vor Gericht, dem die Ermittler Übergriffe auf insgesamt 58 Frauen vorwerfen. Viele Betroffene erfuhren erst durch die Untersuchungen, was ihnen widerfahren sein soll.

Kriminologin Daniela Klimke von der Polizeiakademie Niedersachsen sieht in solchen Taten vor allem ein Muster von Herrschaft und Kontrolle. Vergewaltigungen seien grundsätzlich in hohem Maß Machtdelikte und dienten nicht in erster Linie sexueller Befriedigung. Wenn Opfer zusätzlich sediert würden, verschärfe sich diese Form der Kontrolle noch einmal deutlich: Die Frauen könnten sich weder wehren noch das Geschehen bewusst erleben und hätten oft im Nachhinein keine Erinnerung daran.

Kontrolle über Körper und Wissen

Nach Einschätzung Klimkes verschaffen sich Täter damit nicht nur Zugriff auf den Körper der Frau, sondern auch auf Informationen und Bilder, über die das Opfer zunächst selbst nicht verfügt. Das Filmen erweitere die Gewalt über den eigentlichen Tatzeitpunkt hinaus. Die Aufnahmen könnten später erneut angesehen, gesammelt oder weiterverbreitet werden.

In digitalen Täterkreisen könnten solche Videos zudem als Trophäen dienen. Dort seien sie nicht nur Dokumentation der Tat, sondern auch Mittel, um Anerkennung innerhalb der Gruppe zu erhalten.

Prozess gegen 32-Jährigen wegen Vergewaltigungen
Der Angeklagte hält sich zum Beginn des Prozesstages im Kriminalgericht Moabit einen Aktenordner vors Gesicht. (Archivbild) Quelle: Soeren Stache/dpa

Kaum belastbare Forschung

Klimke leitet seit 2021 das Institut für Kriminalitäts- und Sicherheitsforschung. Sie befasst sich unter anderem mit Somnophilie, also dem sexuellen Interesse an schlafenden oder bewusstlosen Menschen, sowie mit der Frage, wo die Grenze zwischen einvernehmlichen Praktiken und sexualisierter Gewalt verläuft. Den Anstoß für diese Forschung gab nach ihren Angaben der Fall Pelicot. Trotz mehrerer bekannt gewordener Verfahren gebe es bisher nur wenig empirische Erkenntnisse zu diesem Themenfeld.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2025 bundesweit 14.454 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder besonders schweren sexuellen Übergriffen aus. Das entsprach einem Anstieg von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben des Bundeskriminalamts stammen die Tatverdächtigen häufig aus dem nahen sozialen Umfeld der Opfer, etwa aus dem Kreis von Partnern, Ex-Partnern, Freunden oder Bekannten. Zudem gilt als wahrscheinlich, dass viele Taten nie angezeigt werden.

Wie oft dabei K.-o.-Tropfen oder andere sedierende Mittel eingesetzt werden, lässt sich aus der Statistik allerdings nicht ablesen. Hinweise liefern eher Untersuchungen wie die BKA-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“.

Recherche in Foren und auf Plattformen

Klimke untersucht seit dem vergangenen Jahr auch Online-Communitys, in denen über entsprechende Fantasien, Interessen und Praktiken gesprochen wird. Nach ihren Angaben wertete sie dafür Beiträge auf Plattformen ebenso aus wie Darstellungen und Suchergebnisse.

Material zum Thema Somnophilie finde sich durchaus auch auf etablierten Pornoplattformen. Dabei betont die Wissenschaftlerin, dass es sexuelle Praktiken geben könne, die zuvor abgesprochen und in ihren Grenzen klar geregelt seien. Von sexualisierter Gewalt müsse jedoch gesprochen werden, sobald eine Einwilligung fehle oder vereinbarte Grenzen überschritten würden.

Der Fall Pelicot als Symbol

Im Fall Gisèle Pelicot hatte ihr damaliger Ehemann sie nach bisherigen Erkenntnissen über fast zehn Jahre hinweg mit Medikamenten betäubt, missbraucht und fremden Männern zur Vergewaltigung angeboten. 2024 wurden neben dem Ex-Mann 50 weitere Beteiligte zu langen Haftstrafen verurteilt. Pelicot hatte sich für einen öffentlichen Prozess eingesetzt und dies mit den Worten begründet, die Scham müsse die Seite wechseln. Die heute 73-Jährige wirft den Tätern vor, bewusst eine regungslose und nicht einwilligungsfähige Frau missbraucht beziehungsweise vergewaltigt zu haben.

Dass dieser Fall kein Einzelfall ist, betonte auch das Landgericht München I im April. Dort wurde ein Student aus China zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und die Tat gefilmt hatte. Der Vorsitzende Richter erklärte dabei, es handle sich weder um ein rein französisches noch um ein spezifisch chinesisches Phänomen, sondern um ein Problem, das auch in Deutschland und weltweit vorkomme.

Europäische Ermittlungen gegen Online-Netzwerke

Wie international die Dimension ist, zeigen Ermittlungen von Europol. Anfang Juli gingen Fahnder gezielt gegen Online-Strukturen vor, in denen Männer sich darüber austauschten, wie sie Partnerinnen betäuben, sexuell missbrauchen und entsprechende Aufnahmen verbreiten. Nach Angaben der Behörde wurden 156 mutmaßliche Opfer und Täter identifiziert. An dem unter dem Namen „Projekt Medusa“ geführten Einsatz waren unter anderem das Bundeskriminalamt und das Hamburger Landeskriminalamt maßgeblich beteiligt.

Mehrere Prozesse in Berlin

Auch in Berlin rücken ähnliche Verfahren zunehmend in den Fokus. Neben dem aktuellen Prozess gegen den 68-Jährigen wurde erst im Juli ein 32 Jahre alter Mann aus China zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts gehörte er zu einem Missbrauchsnetzwerk. Laut Urteil hatte der inzwischen promovierte Mediziner in einer Chatgruppe medizinische Hinweise zur Sedierung von Opfern gegeben.

Ab dem 9. November soll sich in Berlin zudem erneut ein Mann wegen ähnlicher Vorwürfe verantworten. Es wäre bereits das dritte Verfahren dieser Art seit 2025. Der heute 39-Jährige war zunächst wegen der Vergewaltigung einer bewusstlosen Abiturientin verurteilt worden. Damals veranlasste das Gericht eine vollständige Auswertung seines Mobiltelefons – wodurch weitere mutmaßliche Taten bekannt wurden.

Digitale Spuren erleichtern Ermittlungen

Nach Angaben des Berliner Oberstaatsanwalts Sebastian Büchner hat der Fall Pelicot in der Hauptstadt bislang nicht zu einem sprunghaften Anstieg von Anzeigen geführt. Allerdings sei eine wachsende Sensibilität festzustellen. Sobald Ermittlern der Zugang zu einschlägigen Chatgruppen gelinge, könnten rasch weitere Verdächtige und mögliche Opfer identifiziert werden.

Ob diese Delikte tatsächlich häufiger werden, ist nach Einschätzung von Klimke bislang offen. Sichtbarer würden sie jedoch in jedem Fall, weil Plattformen und Chats ganze Netzwerke offenlegten. Gleichzeitig hinterlasse die digitale Vernetzung Spuren. Deshalb sei damit zu rechnen, dass noch mehr Fälle ans Licht kommen – nicht unbedingt, weil die Taten neu seien, sondern weil die dahinterstehenden Strukturen nun systematischer untersucht würden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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