Urteil im Mordfall rechtskräftig
Im Fall eines versuchten Auftragsmords auf einen Mann aus Odelzhausen sind die Urteile nun endgültig. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen der Verurteilten mit Beschluss vom 11. Mai als unbegründet zurück, wie das Landgericht München II mitteilte.
Die 58 Jahre alte Ehefrau des Opfers sowie der angeheuerte Täter waren bereits wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tochter der Frau und ihr früherer Partner erhielten Freiheitsstrafen von jeweils zehn Jahren.
Prozess mit vielen Wendungen
Vor Gericht wurde der Tathergang nur nach und nach klar. Der Prozess war geprägt von widersprüchlichen Aussagen, gegenseitigen Vorwürfen und einem späten Geständnis der Hauptangeklagten kurz vor dem Ende der Verhandlung. Die heute 29-jährige Tochter und ihr 34 Jahre alter Ex-Lebensgefährte bestritten jede Beteiligung. Der mutmaßliche Auftragskiller machte keine Angaben. Die Verteidigung der drei plädierte auf Freispruch.
Motiv: Geldnot nach Lottogewinn
Nach Überzeugung des Gerichts sollte der vermögende Ehemann sterben, weil seine Frau finanziell am Ende war. Sie soll innerhalb weniger Jahre mehr als eine Million Euro aus einem Lottogewinn ausgegeben haben, ohne dass ihr Mann davon wusste. Weil ein Tötungsversuch mit Gift scheiterte, soll sie ihre Tochter und deren früheren Partner eingeschaltet haben. Diese brachten laut Urteil einen Killer aus Bulgarien nach Deutschland.
Angriff mit der Axt im Garten
Die Ehefrau soll dem Täter mitgeteilt haben, wann ihr Mann abends regelmäßig in den Garten geht, um den Sternenhimmel zu beobachten. In diesem Moment griff der Mann mit einer Axt an. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen am Kopf, überlebte jedoch auch deshalb, weil ein Nachbar den Lärm bemerkte und eingriff.
Dass seine Ehefrau hinter der Tat steckte, erfuhr der Mann erst später: Die Festnahme erfolgte nach der Rückkehr des Paares von einem gemeinsamen Wellness-Urlaub.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion